Wiesbaden - Insgesamt 55 Parteien und Vereinigungen
wollen an der vorgezogenen deutschen Bundestagswahl am 18. September
teilnehmen. Das teilte Bundeswahlleiter Johann Hahlen am Mittwoch in
Wiesbaden mit. Am Dienstag lief die gesetzliche Anmeldefrist zur
Beteiligung an der Wahl ab. Die Entscheidung über die Anerkennung als
Parteien zur Wahl fällt der Bundeswahlausschuss in einer öffentlichen
Sitzung am 12. August.
Anerkennung als Partei
An der Bundestagswahl im Jahr 2002 wollten den Angaben zufolge
neben den bereits in den Parlamenten vertretenen Parteien 47
Vereinigungen teilnehmen, 24 davon wurden aber nicht zur Wahl
zugelassen. Letztlich traten 24 Parteien mit Landeslisten zur Wahl
an.
Ausschlag für die Anerkennung als Partei geben den Angaben zufolge
unter anderem die Zahl der Mitglieder und der Organisationsgrad der
Vereinigung. Nach dem Parteiengesetz muss die ernsthafte Absicht
erkennbar sein, "dauernd oder für längere Zeit auf die politische
Willensbildung Einfluss nehmen zu wollen".
Zudem müssen die Vereinigungen eine bestimmte Anzahl von
Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten sammeln und
vorlegen. Vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht wollen mehrere
kleine Parteien gegen diese Vorschrift klagen, da sie wegen der
vorgezogenen Bundestagswahl weniger Zeit zum Sammeln von
Unterschriften haben als üblich. Parteien, die im Bundestag oder in
einem Landtag seit der vorhergehenden Wahl auf Grund eigener
Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten
vertreten waren, müssen keine Unterschriften sammeln, wie der
Bundeswahlleiter mitteilte.
(APA/AP)