Wiesbaden - Insgesamt 55 Parteien und Vereinigungen wollen an der vorgezogenen deutschen Bundestagswahl am 18. September teilnehmen. Das teilte Bundeswahlleiter Johann Hahlen am Mittwoch in Wiesbaden mit. Am Dienstag lief die gesetzliche Anmeldefrist zur Beteiligung an der Wahl ab. Die Entscheidung über die Anerkennung als Parteien zur Wahl fällt der Bundeswahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung am 12. August.

Anerkennung als Partei

An der Bundestagswahl im Jahr 2002 wollten den Angaben zufolge neben den bereits in den Parlamenten vertretenen Parteien 47 Vereinigungen teilnehmen, 24 davon wurden aber nicht zur Wahl zugelassen. Letztlich traten 24 Parteien mit Landeslisten zur Wahl an.

Ausschlag für die Anerkennung als Partei geben den Angaben zufolge unter anderem die Zahl der Mitglieder und der Organisationsgrad der Vereinigung. Nach dem Parteiengesetz muss die ernsthafte Absicht erkennbar sein, "dauernd oder für längere Zeit auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen zu wollen".

Zudem müssen die Vereinigungen eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten sammeln und vorlegen. Vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht wollen mehrere kleine Parteien gegen diese Vorschrift klagen, da sie wegen der vorgezogenen Bundestagswahl weniger Zeit zum Sammeln von Unterschriften haben als üblich. Parteien, die im Bundestag oder in einem Landtag seit der vorhergehenden Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, müssen keine Unterschriften sammeln, wie der Bundeswahlleiter mitteilte. (APA/AP)