Türkei
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Türkei
Frau saß mehr als sieben Jahre in Untersuchungshaft
Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte hat die Türkei verurteilt, weil sie eine Frau wegen
des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer bewaffneten Gruppe mehr als
sieben Jahre in Untersuchungshaft festgehalten hatte. Die Straßburger
Richter sahen es in ihrem am Dienstag verkündeten Urteil als erwiesen
an, dass Ankara gegen Artikel 5 Absatz 3 der europäischen
Menschenrechtskonvention verstieß, welcher das Recht auf Freiheit und
Sicherheit garantiert und den Betroffenen bei Verletzung der
Regelungen Schadenersatz zuspricht. Das Gericht verurteilte die
Türkei zu 6.600 Euro Schadenersatz. Sadegül Özdemir war im November 1992 unter dem Verdacht verhaftet
worden, der verbotenen TKP/ML-TIKKO
(Kommunistische/Marxistisch-leninistische Partei - Befreiungsarmee
der türkischen Arbeiter und Bauern) anzugehören. Sie war damals im
siebten Monat schwanger und bekam ihr Kind in der Untersuchungshaft.
Im Juni 2000 wurde sie zu 32 Jahren und sechs Monaten Haft
verurteilt, weil sie an einem bewaffneten Raubüberfall teilgenommen
haben soll. Ein Berufungsgericht entkräftete die Vorwürfe und verwies
den Fall an das Staatssicherheitsgericht; das Verfahren ist noch
anhängig. Im Dezember 2001 wurde Özdemir vorläufig aus der Haft
entlassen. (APA)