Eine neue Wendung gibt es in der Causa der im Oktober 2004 beschlagnahmten Server des alternativen Nachrichtenmediums
Indymedia
: Laut Informationen der
Electronic Frontier Foundation (EFF)
sei nach Einsicht in die Prozessakten klar geworden, dass der Provider
Rackspace
entgegen dessen Beteuerungen nicht zur Herausgabe der Daten verpflichtet gewesen wäre.
Beschränkung
Die richterlich Anordnung habe sich lediglich auf die Auslieferung der Log-Files bezogen, da Indymedia aber keine Logs anlegt, hätte Rackspace gar nichts tun müssen. Statt dessen wurden bereitwillig die Server an die Strafverfolgungsbehörden übergeben.
Zweifelhaft
Ebenfalls stimme es nicht, dass Rackspace - wie bisher behauptet - durch die Anordnung zu Stillschweigen verpflichtet gewesen wäre. Die Umstände der Beschlagnahme hatten im Oktober 2004 zu einiger Aufregung geführt, da die Server in Italien von der US-Behörde FBI übernommen wurden. Laut den Prozessakten hatte ein US-Sheriff aufgrund eines Rechtshilfeabkommens eine Verfügung bei einem italienischen Bezirksgericht erwirkt. (red)