Wien - Im Streit um das von Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein (ÖVP) angekündigte Kombilohn-Modell für ältere Langzeitarbeitslose sind die Fronten vor einer für Freitag anberaumten ersten Gesprächsrunde mit den Sozialpartnern verhärtet. Am Mittwoch eilten nach lautstarker Oppositions- und Gewerkschaftskritik Sozialministerin Ursula Haubner (BZÖ) und BZÖ-Obmann Jörg Haider dem Minister zu Hilfe.

Haider sagte, man könne über alles diskutieren, Fördermodelle zu Reintegration von Langzeitarbeitslosen gebe es ja bereits. Die "besondere Eingliederungsbeihilfe" ist ein solches Beispiel. Der Kombilohn dürfe aber nicht zu einer "Dauersubventionierung" von Löhnen werden, so Haider.

Der Leitende Sekretär des ÖGB, Richard Leutner, fühlt sich durch Haider bestätigt. Er sagte zum STANDARD: "Die Entwicklung geht dann dahin, dass die Arbeit beim Unternehmer ist, aber der Staat zahlt die Löhne. Davon halten wir gar nichts. Das bewirkt auch sicher keine Trendwende auf dem Arbeitsmarkt."

WKÖ versucht zu beruhigen

Die Wirtschaftskammer (WKÖ), die den Kombilohn - ein Mix aus halbem Arbeitslosengeld und bis zu 647 Euro Aktivbezug, gedeckelt mit 1000 Euro - schon im April vorgeschlagen hat, versucht indes zu beruhigen.

Gleich mehrere Argumente führt der Leiter der WKÖ-Wirtschaftspolitik, Harald Kaszanits, gegen die Bedenken ins Treffen: So solle die Maßnahme bis Ende 2006 befristet sein, also keine Dauereinrichtung werden, sondern kurzfristig die Not auf dem Arbeitsmarkt lindern helfen.

Der Subventionsvorwurf sei "Quatsch", so Kaszanits. Den Kombilohn erhalte der Arbeitnehmer und nicht der Arbeitgeber. Auch geringfügig Beschäftigte dürften weiter Arbeitslosengeld beziehen und niemand spreche von Unternehmenssubvention. Würden außerdem für die Kombilohn-Jobs die Sozialabgaben von 40 auf 25 Prozent gesenkt, sollte dies Arbeitgebern und -nehmern gleichermaßen zugute kommen.

Geschützte Bemessungsgrundlage

Und, so Kaszanits: Den Schutz der Bemessungsgrundlage für die Arbeitslosen- und spätere Pensionsversicherung könne man durchaus allen Altersgruppen gewähren. Derzeit genießen diesen Schutz nur über 45-Jährige. Vor dieser "Sozialfalle" hatte AMS-Chef Herbert Buchinger im STANDARD gewarnt.

Zur Veranschaulichung: Ein Arbeitsloser unter 45 mit einer Bemessungsgrundlage von 1500 nimmt einen Kombilohn-Job an, bei dem er 1000 Euro verdient, wird aber wieder arbeitslos. Dann würde sich sein nächstes Arbeitslosengeld - da er keinen Schutz der Bemessungsgrundlage genießt - nur noch von 1000 Euro berechnen. (Michael Bachner, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 04.08.2005)