Helmut Graupner, der Sprecher der Plattform, kündigte nun Klagen gegen diese "Brandmarkung" an. "Einige Kläger gibt es schon, die anderen Opfer der antihomosexuellen Sonderstrafgesetze sollen sich bei uns melden; für jene, die es sich nicht leisten können, wird die Plattform die Klagen finanzieren", sagte Graupner.
Reaktion aus dem Ministerium
Das Justizministerium wies am Donnerstag die Kritik der Plattform gegen den Paragraf 209 zurück. Der zuständige Abteilungsleiter und leitende Staatsanwalt Adalbert Wlcek erklärte, diese Personen müssten auch wegen anderer Verbrechen verurteilt worden sein.
Wlcek verwies darauf, dass die Strafen jener Personen, die nach dem bereits 1971 beseitigten Totalverbot homosexueller Kontakte (Par. 129 I b Strafgesetz 1852) verurteilt wurden, längst getilgt sein müssen. Der Strafrahmen habe zwischen 6 und 18 Monaten betragen. Bei Strafen bis zu einem Jahr erfolge die Tilgung nach fünf Jahren und bei Strafen zwischen einem und drei Jahren zehn Jahre nach dem Vollzug. Deshalb müssten die 558 Personen, die deshalb noch einen Vermerk im Strafregister haben, auch wegen anderer Verurteilungen vermerkt sein.
Keine genauen Zahlen
Und auch bei Verurteilungen nach dem im Jahr 2002 aufgehobenen Par. 209, wonach homosexuelle Kontakte von Männern mit Jugendlichen unter 18 Jahren verboten waren, seien in den meisten Fällen andere Delikte auch dabei, sagte der leitende Staatsanwalt. Nur in ganz wenigen Fällen wurden die im Strafregister Vermerkten allein wegen des Par. 209 verurteilt. Genaue Zahlen dazu konnte Wlcek aber nicht nennen.
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