Risiko Kündigung
In Anspruch genommen haben die Familienhospizkarenz bis Ende 2004 - also während der ersten zweieinhalb Jahre des Inkraftseins - nur 1.159 Personen. Diese Art von Karenz, die zur Pflege sterbender bzw. schwer kranker Angehöriger gedacht ist, wurde zu 84 Prozent von Frauen in Anspruch genommen, am intensivsten in der Altersgruppe 41 bis 50.
Probleme im Betrieb machte die Familienhospizkarenz für etwa 7,5 Prozent. Bei insgesamt 3,9 Prozent führten diese Schwierigkeiten in weiterer Folge zur Kündigung bzw. Entlassung. Nur ab Bekanntgabe der Karenz bis vier Wochen nach deren Ende besteht Kündigungs- und Entlassungsschutz.
Ausnahme Kinderbetreuung
Im Durchschnitt wurde die Karenz für eine Dauer von vier Monaten in Anspruch genommen. Das gesetzliche Limit von sechs Monaten habe sich in der Praxis daher als ausreichend erwiesen, argumentiert Bartenstein. Für die Betreuung von Kindern - immerhin rund 20 Prozent der Fälle - würde jedoch öfter der Bedarf für mehr als 6 Monate bestehen.
Erhöhung des Zuschusses
Für Zuschüsse aus dem Härteausgleich, der als Überbrückungshilfe während des Gehaltsausfalls dienen soll, möchte Sozialministerin Haubner zudem den festgelegten Grenzwert des Haushaltseinkommens (gewichtet pro Person) von 500 Euro auf 700 Euro erhöhen.
In der Evaluierung hatten 48 Prozent der Befragten gemeint, dass der Verdienstentgang und der fehlende Rechtsanspruch auf existenzsichernde Leistungen ziemlich oder sehr belastend gewesen seien. Die Sorge um mögliche Nachteile oder Verschlechterungen am Arbeitsplatz nach Ende der Familienhospizkarenz gaben 18 Prozent als schwierig an.
ÖGB-Frauen für bessere finanzielle Absicherung
Die ÖGB-Frauen befinden die angedachte Erhöhung des Richtsatzes für Beihilfen auf 700 Euro als nicht ausreichend. "Es geht nicht an, dass sich ArbeitnehmerInnen, die sich zur Begleitung einer/s sterbenden Angehörigen bzw. eines schwer kranken Kindes Karenz nehmen wollen, damit herumschlagen müssen, ob sie nun eventuell eine finanzielle Unterstützung aus dem Familienhärteausgleichsfonds erhalten oder nicht", meinte ÖGB-Frauensekretärin Sylvia Ledwinka Ledwinka dazu.