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Ministerrat bleibt ohne Tagesordnungspunkt "Handymastensteuer".

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Wien - Die Regierung wird aller Voraussicht nach keinen Einspruch gegen die umstrittene niederösterreichische Handymastensteuer einlegen. Im Gegenteil: Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) nimmt das "NÖ Sendeanlagenabgabegesetz" - so der amtsdeutsche Titel der umstrittenen Regelung - am Dienstag nicht einmal auf die Tagesordnung des Ministerrates. Das Kuriose an der Sache: Zwölf andere niederösterreichische Landesgesetze finden sich sehr wohl auf der Tagesordnung der Regierungssitzung.

Für einen Einspruch der Regierung gegen das niederösterreichische Landesgesetz wäre ein einstimmiger Beschluss des Ministerrates nötig. Die Einspruchs-Frist endet am 17. August. Der Sommerministerrat am Dienstag ist also die letzte Gelegenheit für ein Bundes-Veto.

Kommt ab 2006

Die niederösterreichische Handymasten-Steuer soll ab 2006 eingehoben werden: Pro Sendeanlage müssen Mobilfunkbetreiber dann jährlich zwischen 9.000 und 21.000 Euro an das Land abliefern. Offiziell begründet wird die Maßnahme mit dem "Wildwuchs" der Handymasten. Nicht ganz unerwünschter Nebeneffekt werden allerdings wohl auch die erwarteten Einnahmen von 45 Mio. Euro pro Jahr für das Landesbudget sein.

Während die Handymastensteuer also voraussichtlich nicht Gegenstand der Regierungssitzung sein wird, beschäftigen sich die Minister am Dienstag mit zwölf anderen Gesetzen aus Niederösterreich - darunter so klingende Vorlagen wie das "Niederösterreichische Seuchenvorsorgeabgabengesetz", das "Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz" und das "Gebrauchsabgabegesetz".

Im Streitfall entscheidet Parlaments-Ausschuss

Wien - Sollte die Bundesregierung einen Einspruch gegen die niederösterreichische Handymasten-Steuer einlegen, dann würde das Thema letztlich wohl im Parlament entschieden. Laut Finanzverfassung kann der Ministerrat nämlich einen Einspruch gegen Landes- und Gemeindeabgaben einlegen. Wenn der jeweilige Landtag allerdings einen Beharrungsbeschluss fasst und die Regierung ihren Einspruch nicht zurückzieht, dann entscheidet ein gemeinsamer Ausschuss von National- und Bundesrat über das strittige Gesetz.

Das Procedere für den Einspruch der Bundesregierung gegen Landes- oder Gemeindeabgaben ist im Finanzverfassungsgesetz (Par. 9) geregelt. Demnach tritt bei einem Beharrungsbeschluss des Landtages gegen einen Einspruch der Regierung ein so genannter "26er Ausschuss" zusammen: Er besteht aus 26 Mitgliedern, die je zur Hälfte von National- und Bundesrat beschickt werden. Der Ausschuss muss seine Entscheidung über die strittige Landes- oder Gemeindeabgabe mit einfacher Mehrheit binnen sechs Wochen ab Eintreffen des Einspruchs der Bundesregierung im Parlament treffen.

"26er Ausschuss

Derartige Verfahren im "26er Ausschuss" sind bisher selten vorgekommen. So wurde beispielsweise eine niederösterreichische Strommastenabgabe vom "26er Ausschuss" zu Fall gebracht. Einen Versuch, die nach Wien führende Hochquellwasserleitung zu besteuern, hat die Steiermark bereits vor einem drohenden Einspruch des Bundes wieder zurückgezogen.

Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) hat bereits einmal negative Erfahrungen mit dem Versuch gemacht, ein niederösterreichisches Landesgesetz zu verhindern: Als Schüssel im August 2000 im Ministerrat ein Veto gegen das Naturschutzgesetz des VP-regierten Landes beantragte, stimmte nämlich der aus Niederösterreich stammende Innenminister Ernst Strasser dagegen. (APA)