Der Rückgang ist laut AMS auf mehrere Faktoren zurückzuführen. So sind jene, die bis 31. März 2003 in Altersteilzeit gegangen sind, beim Pensionsantritt begünstigt gewesen. Für diese Personen galt die Regelung vor dem Pensionsstichtag 2004, also sie müssen als Männer spätestens mit 61,5 Jahre in den Ruhestand treten, als Frau spätestens mit 56,5 Jahren. Die Bezieher, die danach die Altersteilzeit in Anspruch genommen haben, müssen schon mit dem schrittweise erhöhten Pensionsantrittsalter rechnen.
Ein weiterer Grund ist die verschärfte Zugangsregelung für Unternehmer. So muss beim so genannten "Blockmodell" - bei einer Altersteilzeit von beispielsweise vier Jahren werden die ersten zwei Jahre voll gearbeitet und dann überhaupt nicht mehr - eine Ersatzkraft zwingend von der Firma angestellt werden. Wenn man ohne das "Blockmodell" arbeitet, sprich die Altersteilzeit beispielsweise vier Jahre hindurch mit 50 Prozent in Anspruch nimmt, muss der Unternehmer zwar keine Ersatzkraft einstellen, allerdings erhält er in diesem Fall auch nur die Hälfte des AMS-Zuschusses, was wiederum das Modell nicht lukrativ genug machen dürfte.