Torpedo gegen Regulierungsziele
Weiters stellte die RTR fest, dass die Handysteuer auch rechtlich die Regulierungsziele des Telekommunikationsgesetzes 2003 hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes torpediere, da andere Mastbetreiber (wie zum Beispiel WLAN, Behördenfunk und Rundfunk) ausgenommen seien. Darüber hinaus sei das Bestimmtheitsgebot verfassungsrechtlich bedenklich, weil wesentliche Bestandteile des Gesetzes unklar formuliert seien und die Planungssicherheit der davon betroffenen Betreiber unverhältnismäßig beeinträchtigt werde. Zudem stehe die Handysteuer auch in Widerspruch zu EU-Recht, so das Forum Mobilkommunikation.
Mobilfunkmeinung
Marktführer Mobilkom schätzt die Entscheidung als eine "legistischen Fehlleistung", die Investoren zunehmend misstrauisch nach Österreich blicken lasse, ein. Von Seiten T-Mobile heißt es: "Die verantwortlichen Politiker sollten die Diskussion auf dem Boden der Tatsachen führen. Forderungen wie zwei Drittel der Sendeanlagen in Niederösterreich ab-zuschalten nachzugeben, würden den Mobilfunk auf den Stand des vergangenen Jahrhunderts zurückkatapultieren", so T-Mobile-Chef Georg Pölzl. Für Jørgen Bang-Jensen von One ist die Haandysteuer eine Geldbeschaffungsaktion und Telering-Chef Michael Krammer ergänzte: "Wenn sich die Bundesregierung nicht für den sachlich gebotenen Einspruch entscheiden kann, wird die Branche künftig auf den Rechnungen gesondert ausweisen, wie viel jeder Kunde in Österreich an das Land Niederösterreich abliefern muss." Und auch Berthold Thoma von Hutchison 3G Austria wertet den Standpunkt der Niederösterreichischen Landesregierung, die Handysteuer diene zur Eindämmung des Mastenwildwuchses, als "populistisch und schlichtweg falsch". Erstens seien manche Mastenbetreiber - wie etwa die landeseigene NÖKOM - von der Steuer ausgenommen, zweitens würden die Betreiber bereits jetzt auch aus Kostengründen alle Möglichkeiten des Site-Sharing nutzen, denn "niemand ist Feind seines eigenen Geldes".
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