"Es wird Zeit, dass festgestellt wird, dass die Amtshandlung nicht wunderbar und in Ordnung war", meinte Lorenz am Freitag im APA-Gespräch unter Anspielung auf den ehemaligen Innenminister Ernst Strasser (V), der seinerzeit vorschnell behauptet habe, diese wäre "angemessen und ausbildungsgemäß" erfolgt.
Schmerzensgeld
Die Witwe werde im Hinblick auf die Feststellungen des VwGH auf jeden Fall auf der Erstattung der Überführungs- und Begräbniskosten - Wague wurde in seiner Heimat in Mauretanien bestattet - sowie "einem gewissen Trauer-Schmerzengeld" bestehen, kündigte Lorenz an. Sollte ihr das nicht im gegen die sechs betroffenen Polizisten, einen Notarzt und drei Sanitäter anhängigen Strafprozess zugesprochen bzw. von der Finanzprokuratur nicht zugestanden werden, will die Frau ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro einklagen - ob im Amtshaftungsweg oder konkret von den Beamten, ist noch offen.