Wien - Vor kurzem wurde vom Gesundheitsministerium ein Entwurf für die Novellierung des Gentechnik-Gesetzes zur Begutachtung ausgesendet (Frist bis 20. August). Darin werden offenbar die Möglichkeiten einer Präimplantationsdiagnostik (PID) im Rahmen einer In-vitro-Fertilisierung (IVF) präzisiert. Diese soll in Ausnahmefällen und vor allem zur Abklärung, ob eine befruchtete Eizelle nach der Implantation überhaupt zu einer Schwangerschaft führen könnte, erlaubt sein.

Dies bestätigte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. "Aktion Leben" und eine vor allem von Behindertenorganisationen gegründete "Ethikkommission für die Bundesregierung" - nicht zu verwechseln mit der von der Regierung eingesetzten Bioethikkommission im Bundeskanzleramt - protestierten am Freitag.

PID

Vorweg: Laut der Bioethikkommission ist eine Präimplantationsdiagnostik bereits jetzt in Österreich in bestimmten Fällen möglich: Wenn es um Krankheiten oder Defekte des Embryos gehen, die mit einer Schwangerschaft nicht vereinbar sind, wie der Vorsitzende, der Wiener Gynäkologe Univ.-Prof. DDr. Johannes Huber, nach den entsprechenden Beratungen bereits im Juli vergangenen Jahres feststellte. Die Mehrheit der Kommission (zwölf von 19) plädierte auch für eine Ausweitung der Möglichkeiten einer PID auf Fälle, in denen Paare ein hohes Risiko aufweisen, ein Kind mit schwerer genetisch bedingten Erkrankung zu bekommen. Dies sollte im Einzelfall möglich sein. Ein generelles Screening auf das Vorliegen von Chromosomenschäden wurde abgelehnt.

Offenbar diesen Intentionen kommt der Text der geplanten Neufassung des Gentechnik-Gesetzes - geändert werde müsste allerdings wahrscheinlich auch das Fortpflanzungsmedizingesetz - nach. In dem Text heißt es unter anderem: "Die Durchführung einer präimplantiven genetischen Analyse (bei IVF, Anm.) ist nur im Einzelfall und nur zur Überprüfung der Lebensfähigkeit eines Embryos zulässig (...)." Dies allerdings nur, wenn entweder schon drei oder mehr IVF-Versuche "möglicherweise auf Grund des Transfers nicht überlebensfähiger Embryonen" fehlgeschlagen seien oder "auf Grund von chromosomalen oder genetischen Befunden der Eltern oder aus vorangegangenen Schwangerschafen das Risiko einer schweren Erkrankung besteht, die noch während der Schwangerschaft, bei der Geburt oder bald nach der Geburt zum Tod führt." (APA)