Die Ausgangssituation sei jedoch nicht so günstig wie in Deutschland. Dort ist der Limes eine "Landgrenze", und Teile des Walls sind erhalten. In Österreich nutzten die Römer die Donau als Grenze, demnach "gibt es nicht so viel zu sehen" wie im Nachbarland oder auch in England, erklärt Farka. Dort wurde der Hadrians Wall, an dem ein Wanderweg entlangführt, bereist 1987 als Weltkulturerbe ausgezeichnet.
Das Bundesdenkmalamt rechnet damit, dass es drei Jahre dauern werde, bis Ober-, Niederösterreich und Wien den "Donaulimes" so präsentieren können, dass er als zusammenhängende Grenzlinie anerkannt und geschützt werden könne. Mit dem Auto oder dem Rad sollte die Flussgrenze abgefahren werden können, unterbrochen von Ausgrabungsstätten und Museen, erläutert Farka das Konzept. Schutz, Erforschung und touristische Präsentation müssen bei den Einreichunterlagen dargestellt werden. Wenn diese Vorgaben erfüllt seien, glaubt sie, dass auch der 340 Kilometer lange österreichische Teil des Limes zum Weltkulturerbe erhoben werde.
Über Ländergrenzen Die Unesco verfolgt bei ihrem Weltkulturerbe-Programm einen neuen Ansatz, der über Ländergrenzen hinausreicht. Der Römerwall könnte solch ein "transnationales Weltkulturerbe" werden. Schließlich befinden sich zwei Dutzend Staaten entlang der Außengrenzen des ehemaligen Römischen Reiches.
Die betroffenen Bundesländer haben sich zu dem österreichischen Projekt bereits bekannt, nun gilt es, vor allem bei Regionalpolitikern noch Aufklärungsarbeit zu leisten. Um die Flussgrenze tatsächlich sichtbar zu machen, müssen die Kastelle und Wehrtürme entlang der Donau auch konserviert werden. Was das konkret heißt, erklärt Farka am Beispiel Enns. Dort befand sich die römische Civilstadt und das Legionslager Lauriacum.
Voriges Jahr legten Archäologen des Bundesdenkmalamtes auf einem Feld neben der Bundesstraße eine Handwerkersiedlung frei. Nach Abschluss der Ausgrabungen wurden diese wieder zugeschüttet, und auf den antiken Ruinen entsteht ein Einkaufszentrum. "Dagegen sind wir machtlos", erklärt das Bundesdenkmalamt. Der Grund gehört der Gemeinde, die ihn als Bauland gewidmet hat.