Wien - Am Mittwoch (10. August) übernimmt die Finanzmarktaufsicht FMA auch die Funktion als zuständige Behörde für die Billigung von Börseprospekten. Damit wird die EU-Prospekt-Richtlinie in österreichisches Recht übernommen, teilte die FMA am Montag mit. Die FMA ist für den gesamten Billigungsprozess, die Notifizierungen an sowie die Kommunikation mit anderen einschlägigen EU-Aufsichtsbehörden zuständig.

Ziel der Prospekt-Richtlinie ist die europaweite Vereinheitlichung der Prospektpflicht. Das gilt sowohl für die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt wie im Falle eines öffentlichen Angebotes von Wertpapieren. Damit entstehe ein "europäischer Pass" für fast alle Arten von Wertpapieren. Nach Erstellung, Billigung und Veröffentlichung eines Prospekts in einem EU-Land können Emittenten innerhalb von zwölf Monaten dieses Wertpapier in jedem anderen Mitgliedstaat ohne weiteren Prospekt oder zusätzliche Prüfung öffentlich anbieten oder zum Handel an einem geregelten Markt notieren lassen.

Stellungnahme bei börsenotierten Unternehmen

Zur Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet ist künftig jeder, der ein öffentliches Angebot macht, das sich an mehr als 100 natürliche oder juristische Personen in einem EU-Land richtet und/oder der kein qualifizierter Anbieter gemäß FMA-Liste ist. Dazu gehören etwa auch Fonds. Bei börsenotierten Unternehmen kann die Wiener Börse eine Stellungnahme abgeben. Die Prospekte müssen von befugten Wirtschaftsprüfern bestätigt sein, die FMA untersucht nur die "Vollständigkeit und Stimmigkeit". Wie bisher müssen die Prospekte bei der Kontrollbank hinterlegt werden.

Dieser Schritt sei "ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des europäischen Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen" und verbessere durch höhere Transparenz des Kapitalmarktes auch den Anlegerschutz, erklärte FMA-Vorstand Kurt Pribil. Er weist aber darauf hin, dass auch die Prospektprüfung durch die FMA "keine Garantie für eine künftige positive Entwicklung des Unternehmens darstellt". Denn die FMA müsse die Prospekte lediglich auf Vollständigkeit und Stimmigkeit der Angaben prüfen, also auf so genannte "Kohärenz". "Die Anleger sind nach wie vor aufgefordert, vor einer Anlageentscheidung den Prospekt sehr genau zu lesen und zu analysieren", so Pribil.

Die FMA hat auf ihrer Website () ein umfangreiches Informations- und Servicepaket eingerichtet. Unter anderem können von dort die erforderlichen Formulare heruntergeladen werden. Auch die Möglichkeit einer elektronischen Prospekteinreichung ist geplant. (APA)