Formaler Grund für Ablehnung
Der Grund für die Ablehnung sei ein formaler gewesen, erläuterte Standl. Landesgesetze dürfen in Österreich nur vom Bundeskanzleramt in den Ministerrat eingebracht werden. Gorbach hatte in seinem Vortrag angeführt, dass die Handymasten-Steuer in mehrfacher Hinsicht gegen Bundesinteressen verstoße und die Bundesregierung daher von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch machen sollte.
Die einzige Möglichkeit, das umstrittene NÖ-Sendeanlagenabgabegesetz doch noch morgen auf die Tagesordnung zu bringen, sei ein entsprechender Antrag von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖPV) selbst. Dafür gebe es derzeit aber keine Anzeichen, zumal der Vortrag Gorbachs vom Ministerratsdienst des Kanzleramtes abgelehnt worden sei, so Standl.
Einspruchsfrist bis 17. August
Die Einspruchsfrist der Regierung gegen das Gesetz läuft bis zum 17. August, theoretisch könnte ein Einspruch auch per Umlaufbeschluss erfolgen. Gorbach wolle jedenfalls weiter - auch auf EU-Ebene - gegen die Steuer kämpfen, so sein Sprecher.