Wann man den neuerlichen juristischen Schritt setze, "kann und will ich jetzt nicht prognostizieren", so Eigentümer-Sprecher Karl Pistotnik am Montag gegenüber der APA. Klar sei nur, dass dessen Vorbereitung einige Zeit dauern werde, da man Gutachten einholen müsse. Schließlich habe der VwGH genaue Vorgaben gemacht, stellte Pistotnik klar.
Neuer Antrag
In der Begründung des Gerichtshofes heißt es, dass man von der Sofiensäle AG "nicht in die Lage versetzt worden sei", die vorgebrachten wirtschaftlichen Nachteile in die Urteilsfindung mit einzubeziehen. Dazu bedürfe es "Darlegungen und Berechnungen", aus denen sich erkennen lasse, dass eine Bebauung des Geländes durch das Denkmal eingeschränkt, mit erhöhten Kosten verbunden oder gänzlich verunmöglicht würde, so der VwGH.
"Dies schließt nicht aus, dass die Beschwerdeführerin in einem neuen Antrag konkretes Vorbringen erstattet", heißt es weiter. Dies werde man tun, versicherte Pistotnik.