Im Prinzip könnte man sich auf den Standpunkt stellen, es kann der Politik bzw. den Krankenversicherungsbeitragszahlern grundsätzlich egal sein, ob die aus den (Gratis-)Medikamenten erzielte Gewinnspanne bei den Pharmafirmen verbleibt oder in die Tasche der Ärzte fließt. An den von den Beitragszahlern zu begleichenden Kosten ändert sich dadurch nichts. Warum die Gesundheitsministerin trotzdem in hektische Aktivität verfällt und nun per Strafgesetz dafür sorgen will, dass diese Gewinne von den Ärzten zurück zu den Pharmafirmen wandern, obwohl die diese Gewinne offensichtlich gar nicht wollen, wird ihr Geheimnis bleiben.

Wenn man schon Aktivitäten setzen will, dann bitte zugunsten der Krankenversicherungsbeitragszahler! Da die Politik nur die Gewinne der Pharmafirmen schützen will, aus welchen Gründen auch immer, müssten jedenfalls bei den Krankenkassen und den dort für die Medikamentenpreisverhandlung zuständigen Mitarbeitern sämtliche Alarmsirenen schrillen. Selten bekommt man eine günstige Verhandlungsposition so aufgelegt wie in diesem Fall!

Wenn sich die Damen und Herren in den Krankenkassen diese Verhandlungen nicht zutrauen, würde ich vorschlagen, jene Ärzte, die besonders erfolgreich in der Beschaffung von Gratiszugaben sind, nicht strafrechtlich zu verfolgen, sondern als Coaches für die eigenen Verhandler/innen zu engagieren und ihnen im Erfolgsfall von mir aus auch eine Provision zu zahlen! Denn stimmt die kolportierte Zahl, dass bis zu 40 Prozent aller Medikamente als Gratiszugaben an Ärzte und Apotheken abgegeben werden, bedeutet das, das die Medikamentenkosten in gleichem Ausmaß gesenkt werden könnten, ohne dass die Gewinne der Pharmafirmen kleiner werden.

Welche neuen Behandlungen und Maßnahmen für die Gesundheitsvorsorge man mit dem eingesparten Geld dann finanzieren könnte, wage ich mir gar nicht vorzustellen. Das Motto kann daher meiner Ansicht nach nur lauten: raus aus dem Plenar-, rein in den Verhandlungsraum und auf zur nächsten Preisrunde!

Arnold Glück Betriebswirt in Wien

(DER STANDARD; Printausgabe, 9.8.2005)