"Multikulturelle Bastardisierung"
Dass er öffentlich die "multikulturelle Bastardisierung der Gesellschaft" beklagte, hatte Wolfgang F. seinerzeit die FPÖ-Mitgliedschaft gekostet. In weiterer Folge verfasste und verbreitete er zahlreiche Schriftstücke, in denen er vor allem die massenhafte Tötung jüdischer Mitbürger im Dritten Reich mittels Zyklon B und Abgasen aus Dieselmotoren in Abrede stellte.
Das brachte ihm ein Verfahren nach dem Verbotsgesetz ein, in dem er in sämtlichen Anklagepunkten schuldig erkannt und zu zwölf Monaten unbedingter Haft und einer Bewährungsstrafe von weiteren zwei Jahren verurteilt wurde.
Massenvernichtung "absolut unmöglich"
Statt sich nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafe wohl zu verhalten, wurde Wolfgang F. rasch wieder rückfällig: Im Juni 2004 verschickte er an Institutionen und Ämter selbst gebrannte CD's, in denen er seine Thesen wiederholte und die Massenvernichtung als "absolut unmöglich" und "technisch-physikalischen Nonsens" bezeichnete.
Seine Ausführungen "reicherte" er mit einem Vorwort an, in dem er die Geschwornen und den vorsitzenden Richter, die ihn schuldig gesprochen hatten, verunglimpfte: Erstere hätten auf Aufforderung des Vorsitzenden ihren Eid gebrochen.
Verstöße gegen das Verbotsgesetz und Verleumdung
Das hat sich auch in der mittlerweile vorliegenden, rechtskräftigen zweiten Anklageschrift nieder geschlagen, in der Wolfgang F. nicht nur neuerliche Verstöße gegen das Verbotsgesetz angelastet werden. Der Staatsanwalt beschuldigt ihn darüber hinaus der Verleumdung.
"Er hat sich sehr über den ersten Prozess geärgert", sucht Verteidiger Harald Schuster im Gespräch mit der APA nach einer Erklärung für das Verhalten des Ex-Bezirksrats, der seit vergangenem April wieder in U-Haft sitzt. Er werde bis zum Prozess gemeinsam mit diesem "genau die Rechtslage prüfen", kündigte der Anwalt heute, Dienstag, an.
Verhandlung am 29. August
Die Verhandlung ist auf den 29. August anberaumt und wird unter strengen Sicherheitsvorkehrungen stattfinden, zumal im ersten Prozess Sympathisanten des Angeklagten das Verfahren mit Zwischenrufen gestört hatten. "Ich habe Saalschutz angefordert", so Richterin Claudia Bandion-Ortner. Demnach wird das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) die Verhandlung überwachen.