Witwe der Verstorbenen findet Wahl eines Sachverständigen "bedenklich"
Redaktion
,
Wien - Im Prozess um den Tod des im Wiener Stadtpark ums
Leben gekommenen Cheibani Wague sorgt die Bestellung eines Gutachters
für gewisse Irritationen. Die Wiener Stadtzeitung "Falter"
kritisiert in der aktuellen Ausgabe, dass mit Rudolf Pföhs
ausgerechnet ein Beamter des Innenministeriums darüber Auskunft geben
soll, ob die Ausbildung der angeklagten sechs Polizisten adäquat war.
Nadja Lorenz, die Anwältin von Cheibani Wagues Witwe, findet die Wahl
des Gutachters "bedenklich", erklärte sie am Dienstag auf
APA-Anfrage.
Richter Gerhard Pohnert hält ein Gutachten aus dem
polizeitaktischen Einsatzbereich für notwendig, um klären zu lassen,
ob und welche Richtlinien es für Polizeieinsätze gibt oder gab. Auch
der Ausbildungsstand der in die tödlichen Amtshandlung verwickelten
Beamten soll dabei angeschnitten werden. Da es dabei dezidiert um
österreichische Verhältnisse geht, wurde kein Sachverständiger aus
dem Ausland beigezogen.
Hier zu Lande "gibt es zu diesem Themenkreis aber außer Pföhs gar
keinen", so ein Justiz-Insider. Der Richter und die Pressestelle des
Wiener Straflandesgerichts waren am Dienstagnachmittag für eine
Stellungnahme nicht mehr erreichbar.
"Schiefe Optik"
Ein versierter Strafverteidiger bestätigte gegenüber der APA,
neben Pföhs gebe es wahrscheinlich kaum einen anderen Inländer, der
als Gutachter in Frage komme. Die Optik sei jedoch auf Grund des
Naheverhältnisses des Sachverständigen zu den Beschuldigten - Pföhs
bildet im Ministerium angehende Polizisten aus - "schief".
"Eleganter wäre es gewesen, der Richter vernimmt konkret jene
Beamten und leitenden Ausbildner als sachverständige Zeugen, mit
denen die Beschuldigten zu tun hatten. Falls er danach noch jemanden
mit darüber hinaus reichendem Fachwissen benötigt hätte, hätte man
das auch aus dem Ausland bekommen", so der Anwalt, der nicht
namentlich genannt werden wollte. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.