Innsbruck - Weil ein 28-jähriger seinen mittlerweile vierjährigen Sohn "aus Liebe" mehrmals gebissen hatte, ist der Mann am Dienstagnachmittag vom Landesgericht in Innsbruck verurteilt worden. "Ich kann nur so meinen Sohn lieben", hatte der Angeklagte vor dem Richter in Innsbruck erklärt. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Dem Angeklagten wurde das Vergehen des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen vorgeworfen. Er habe seinen Sohn im Gesicht, an den Armen und am Gesäß mehrmals gebissen. Dabei sei es zu Weichteileinblutungen gekommen. Zudem habe der Mann dem Kind das rechte Bein so verdreht, dass er einen Drehbruch des rechten Oberschenkels erlitten hatte. Der Angeklagte beteuerte mehrfach seine Unschuld. Es sei seine Art sein Kind zu lieben.

Ein medizinisches Gutachten hatte ergeben, dass der Bruch des Oberschenkels nicht, wie vom Angeklagten angegeben, von einem Sturz über eine Treppe herruhe, sondern eine typische Misshandlungsverletzung sei. Es handle sich dabei um schwere Körperverletzung, hieß es. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 560 Euro verurteilt. Trotz der gänzlichen Unbescholtenheit des Angeklagten könne nur die Hälfte der Strafe bei einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen werden, sagte Richter Gerhard Melichar.

(APA)