Regensburg - Nach einer tödlichen Geisterfahrt auf einer niederbayerischen Autobahn ist am Dienstag ein 20-Jähriger vom Landgericht Regensburg wegen dreifachen Mordes zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Die Jugendstrafkammer des Gerichtes war der Überzeugung, dass der junge Mann die nächtliche Geisterfahrt aus Suizidgedanken absichtlich gemacht hat. "Der Angeklagte wollte sich das Leben nehmen", sagte der Kammervorsitzende Karl Iglhaut. Dabei habe er den Tod anderer Menschen in Kauf genommen.

Der junge Mann war im Juni 2004 bei Schwarzach (Landkreis Straubing-Bogen) ohne Licht auf die Autobahn in falscher Richtung aufgefahren. Selbst als ihm zwei Personenwagen und ein Laster entgegenkamen, stoppte er nicht. Die Schweinwerfer seines Autos stellte er erst ein, kurz bevor er mit etwa 120 Stundenkilometern in einen entgegenkommenden Van raste. Durch den Unfall starben ein vierjähriges Mädchen, die 38-jährige Mutter und ihr 27 Jahre alter Bruder. Der 36-jährige Vater und seine sieben und acht Jahre alten Töchter wurden teilweise schwer verletzt. Die Familie aus Kroatien wollte in Nürnberg Verwandte besuchen.

Der Freisinger war bei dem Unfall mit etwa einem Promille alkoholisiert. Zuvor war er bei einer Saisonabschlussfeier seines Fußballklubs. Als ihm bei dem Fest gegen seinen Willen einige Haarsträhnen abgeschnitten wurden, verließ er wutentbrannt die Feier und holte sich das Auto seiner Mutter. Mit dem Wagen fuhr er von seiner oberbayerischen Heimat nach Niederbayern. (APA/dpa)