Issac sagte laut Miceli, seine Bombe habe aus einer Mischung von Unkrautvernichtungsmitteln, Mehl und in der Landwirtschaft verwendeten Substanzen bestanden. Sie hätte niemanden töten können. Eine britische Polizeisprecherin bestätigte lediglich, dass britische Anti-Terror-Ermittler im Zusammenhang mit den Anschlagsversuchen vom 21. Juli nach Rom gereist seien. Zu dem Verhör und seinem Inhalt wollte sie sich nicht äußern.
Najar "vollkommen unschuldig"
Der nach der ersten Anschlagsserie von London verdächtigte ägyptische Biochemiker Magdi al Najar wurde am Dienstag in Kairo freigelassen. Najar sei vollkommen unschuldig, sagte ein Vertreter der ägyptischen Regierung. Der 33-Jährige war zu Beginn der Ermittlungen von der britischen Polizei als mutmaßlicher Bombenbauer verdächtigt und am 14. Juli in Kairo festgenommen worden. Bei den vier Bombenschlägen am 7. Juli in der britischen Hauptstadt hatten vier Attentäter 52 Menschen mit in den Tod gerissen.
In London wurde Kritik an Blairs Anti-Terror-Plänen laut. Der Zwölf-Punkte-Plan der britischen Regierung zur Einschränkung der Bürgerrechte sei überstürzt und ohne vorherige Absprache verkündet worden, sagte John Denham, Vorsitzender des Innenausschusses im Unterhaus, der Zeitung "Financial Times". Er kritisierte, die Ankündigungen der vergangenen Tage erweckten den Eindruck, als habe die Regierung die Kontrolle verloren. Noch Besorgnis erregender sei der Anflug "leichter Panik" der Regierung.
An den Berichten über Pläne zur Einführung von Sondergerichten sei "etwas dran", verlautete aus dem Innenministerium. Die Zeitungen "The Guardian" und "The Times" hatten berichtet, nach den Anschlägen in London prüfe die Regierung tiefgreifende Änderungen in der Strafprozessordnung. Die Entscheidung, wie lange ein Beschuldigter ohne Anklage festgehalten werden darf, solle künftig nur noch von einem Richter mit besonderer Sicherheitseinstufung und ohne die sonst üblichen Geschworenen getroffen werden. Damit solle gleichzeitig Forderungen der Polizei Rechnung getragen werden, Verdächtige bis zu drei Monate ohne Anklage festzuhalten. Bisher ist dies zwei Wochen lang erlaubt.