Wien - Ein "Beispiel" wie die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungseinrichtungen aussehen könnte, hat am Mittwoch Sozialministerin Ursula Haubner (B) präsentiert. Vorstellbar ist für sie ein Kinderbetreuungszuschlag zum Kinderabsetzbetrag für alle Eltern mit Kindern zwischen vier und zehn Jahren. Dieser soll in Höhe von 36,40 Euro monatlich pro Kind zusätzlich mit der Familienbeihilfe ausbezahlt werden. Dies sei ein Modell, wie es "realistisch und machbar" wäre, um Familien weiter zu entlasten, betonte Haubner.

Die Kosten dafür würden sich auf 250 Millionen Euro belaufen, rund 600.000 Kinder würden davon profitieren. Zum Zeitpunkt der Umsetzung meinte Haubner "sobald als möglich, aber auf jeden Fall in der nächsten Legislaturperiode." Für eine Familie mit zwei Kindern im Alter von sechs und acht Jahren bringe ihr Vorschlag einen Mehrbetrag von 72,8 Euro pro Monat. Das Modell würde zudem alle Eltern berücksichtigen und ihnen die Wahlfreiheit für die Form der Kinderbetreuung lassen.

Laut einer OGM-Umfrage spricht sich eine knappe Mehrheit der Haushalte mit Kindern für eine steuerlichen Absetzbarkeit der Kinderbetreuung aus. 50 Prozent der Befragten gaben an, dass eine solche Maßnahme große Vorteile für sie bringen würde. 41 Prozent erwarten sich keine besonderen Auswirkungen dadurch.

Die Kosten der Kinderbetreuung stehen für 50 Prozent der Befragten in einem Missverhältnis zum Einkommen, 35 Prozent sehen dagegen ein vertretbares Verhältnis. Wenig überraschend ist dies vor allem bei Haushaltseinkommen von über 3000 Euro der Fall, wie OGM-Chef Wolfgang Bachmayer bei der Pressekonferenz erläuterte. Mit den Leistungen für Familien allgemein sind 72 Prozent de Befragten sehr bzw. eher zufrieden, 27 Prozent dagegen weniger bzw. gar nicht zufrieden. Im Kinderbetreuungsgeld sehen 61 Prozent mehr Vorteile, 24 Prozent dagegen mehr Nachteile. (APA)