Salzburg - Der Welser Gunter K., der sich seit Montag vor dem Landesgericht Salzburg im Hungerstreik befand, konnte am Mittwoch seine Protestaktion beenden: Sein inhaftierter suchtkranker Ziehsohn Manuel bekam an diesem Tag nämlich einen Platz für eine Drogentherapie, schildere K. am Mittwochnachmittag der APA.

Zuvor war dem 23-Jährigen eine Therapie aus rechtlichen Gründen untersagt worden, und zwar wegen des Paragrafen 39 des Suchtmittelgesetzes. Dort heißt es im 1. Absatz, dass bei einer Verurteilung wegen Dealens die Strafe aufgeschoben werden kann, wenn die ausgesprochene Strafe nicht mehr als drei Jahre ausmacht und sich der Verurteilte einer Therapie unterzieht. Nach der Therapie könne die Strafe auf Bewährung nachgesehen werden.

Nicht gedealt

Der Haken liegt im zweiten Absatz dieses Paragrafen: Besorgt sich der Süchtige das Geld für die Drogen nämlich nicht durch Dealen, zählt nicht die verhängte Strafe, sondern das vorgesehene Strafausmaß. Und liegt die Höchststrafe über fünf Jahren, gibt es die Möglichkeit der Therapie nicht mehr. Und genau so war es im Fall des Ziehsohnes des Welsers.

Der mehrfach vorbestrafte 23-jährige Manuel war im Oktober des Vorjahres wegen mehrerer Eigentumsdelikte festgenommen worden. Vor kurzem wurde seine Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls rechtskräftig und die Strafe in der Berufungsverhandlung von dreieinhalb auf drei Jahre reduziert. Da aber die Höchststrafe im Strafgesetzbuch zehn Jahre beträgt, kann Manuel keine Therapie erhalten. (APA)