Dem würde ihrer Ansicht nach Artikel 81 widersprechen, dass ein und dieselbe Person nur zwei Amtszeiten hintereinander wahrnehmen darf. Die Conclusio: Das Volk müsse wählen, ob es Putin ein drittes Mal will. Vertreter des Verfassungsgerichtes halten die Einschätzung der Abgeordneten für puren Unsinn. Tatsächlich gab es schon originellere Ideen. Vor eineinhalb Monaten meinte der Abgeordnete Alexandr Moskalez: Sollte der Präsident noch vor Ablauf der zweiten Amtszeit zurücktreten, und es dadurch vorgezogene Wahlen geben, diese aber etwa durch zu geringe Wahlbeteiligung ungültig sein, so soll er bei einer Neuwahl antreten können.
Der Sprecher der Oberen Parlamentskammer, Sergej Mironov erwog gar per Verfassungsänderung eine parlamentarische Republik zu errichten, in der Putin wohl den Premiersposten einnehmen würde. Schon 2001 wollte er die Präsidentenamtszeit von vier auf sieben Jahre erhöhen.