Wiesbaden/Berlin - Die Wahlleiter der Länder und des Bundes in Deutschland haben am Donnerstag nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios die Zulassung der Linkspartei zur Bundestagswahl empfohlen. Kritische Stellungnahmen von Verfassungsrechtlern zum Anteil von WASG- Kandidaten an der Linksparteiliste seien bei der nicht öffentlichen Sitzung in Wiesbaden nicht als überzeugend empfunden worden. Der Bundeswahlleiter wollte die Informationen am Donnerstagabend nicht bestätigen.

Zulassung der Listen uns Parteien

Der Bundeswahlausschuss legt am 15. August fest, welche Vereinigungen als politische Parteien anzuerkennen sind und damit grundsätzlich zur Wahl antreten können. Über die Zulassung der Listen entscheiden vier Tage später die Landeswahlausschüsse. Der hessische Landeswahlleiter Wolfgang Hannappel hatte bereits vor einer Woche gesagt, er habe keine Bedenken gegen die Liste der Linkspartei.

Die ehemaligen Verfassungsrichter Prof. Karin Graßhof und Prof. Hans Klein hatten am Samstag in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" die Linksparteilisten mit bis zu 25 Prozent Wahlalternative-Kandidaten als unzulässige Listenverbindungen eingestuft. Verschiedene Parteien dürfen nach dem Wahlgesetz nicht mit einer gemeinsamen Liste antreten.

Wahlprogramm entscheidend

Entscheidend sei, dass die Liste ungeachtet parteifremder Kandidaten inhaltlich weiter der einreichenden Partei zuzuordnen sei, erklärte Bundeswahlleiter Johann Hahlen nach dem Treffen. Bloße politische Zusammenarbeit von Parteien sei für die Entscheidung über eine möglicherweise unerlaubte Listenverbindung nicht entscheidend. Die Entscheidung erfolgte nach der Mitteilung einstimmig. Man sei sich allerdings einig, dass dies in jedem einzelnen Bundesland unter Würdigung aller Umstände zu prüfen sei. (APA/dpa)