Wiesbaden/Berlin - Die Wahlleiter der Länder und des
Bundes in Deutschland haben am Donnerstag nach Informationen des
ARD-Hauptstadtstudios die Zulassung der Linkspartei zur
Bundestagswahl empfohlen. Kritische Stellungnahmen von
Verfassungsrechtlern zum Anteil von WASG- Kandidaten an der
Linksparteiliste seien bei der nicht öffentlichen Sitzung in
Wiesbaden nicht als überzeugend empfunden worden. Der
Bundeswahlleiter wollte die Informationen am Donnerstagabend nicht
bestätigen.
Zulassung der Listen uns Parteien
Der Bundeswahlausschuss legt am 15. August fest, welche
Vereinigungen als politische Parteien anzuerkennen sind und damit
grundsätzlich zur Wahl antreten können. Über die Zulassung der Listen
entscheiden vier Tage später die Landeswahlausschüsse. Der hessische
Landeswahlleiter Wolfgang Hannappel hatte bereits vor einer Woche
gesagt, er habe keine Bedenken gegen die Liste der Linkspartei.
Die ehemaligen Verfassungsrichter Prof. Karin Graßhof und Prof.
Hans Klein hatten am Samstag in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung"
die Linksparteilisten mit bis zu 25 Prozent
Wahlalternative-Kandidaten als unzulässige Listenverbindungen
eingestuft. Verschiedene Parteien dürfen nach dem Wahlgesetz nicht
mit einer gemeinsamen Liste antreten.
Wahlprogramm entscheidend
Entscheidend sei, dass die Liste ungeachtet parteifremder
Kandidaten inhaltlich weiter der einreichenden Partei zuzuordnen sei,
erklärte Bundeswahlleiter Johann Hahlen nach dem Treffen. Bloße
politische Zusammenarbeit von Parteien sei für die Entscheidung über
eine möglicherweise unerlaubte Listenverbindung nicht entscheidend.
Die Entscheidung erfolgte nach der Mitteilung einstimmig. Man sei
sich allerdings einig, dass dies in jedem einzelnen Bundesland unter
Würdigung aller Umstände zu prüfen sei. (APA/dpa)