Daraufhin hatte Pfahls in einer umfassenden Aussage gestanden, von dem nach Kanada geflüchteten Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber im Zusammenhang mit Rüstungsgeschäften rund zwei Millionen Euro Schmiergeld erhalten und nicht versteuert zu haben.
Bereits abgesessene Haftstrafen werden angerechnet
Pfahls war unter dem CDU-Kanzler Helmut Kohl von 1987 bis 1992 Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium. Nach dem Urteil könnte er bereits im September wieder auf freien Fuß kommen. Denn unter Anrechnung der Auslieferungshaft in Frankreich und der Untersuchungshaft wäre dann die Hälfte der Strafe abgegolten, so dass der Rest zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.
Das Gericht hob hervor, dass Pfahls nicht bestechlich gewesen sei. Der Angeklagte habe zwar die Rüstungsvorhaben von Schreiber durch sein politisches Amt unterstützt und für einen reibungslosen Ablauf gesorgt, aber ihm könne dabei kein pflichtwidriges Verhalten vorgeworfen werden, sagte Vorsitzender Richter Maximilian Hofmeister. Die verhängte Strafe sei keineswegs milde, sondern der Schuld angemessen.
Von Vorwurf der Bestechlichkeit abgerückt
Vom ursprünglichen Vorwurf der Bestechlichkeit war schon die Anklage nach Abschluss der Beweisaufnahme abgerückt. Mehrere Zeugen - darunter Ex-Kanzler Kohl und der frühere Bundesaußenminister Hans- Dietrich Genscher - hatten übereinstimmend erklärt, Pfahls habe auf einen umstrittenen Panzer-Export von 1991 nach Saudi-Arabien keinen Einfluss gehabt.
Damit konnte er nach Auffassung des Gerichts faktisch keine pflichtwidrige Gegenleistung erbringen, die Voraussetzung für den Tatbestand der Bestechlichkeit gewesen wäre.
Schreiber habe Zuwendungen an Pfahls für nützlich gehalten, weil er sich Unterstützung, Einflussnahme, Beschleunigung und guten Informationsfluss erhofft habe, sagte Hofmeister in der mündlichen Urteilsbegründung. "Sie haben sich Geld geben lassen, ohne bestechlich zu sein. Sie waren Provisionist."
Erster Angeklagter im Schreiber-Komplex
Pfahls war der erste Angeklagte im Schreiber-Komplex, der die Annahme von Schmiergeld über ein Schweizer Tarnkonto und ein Treuhandverhältnis mit dem Lobbyisten zugegeben hatte. Der Angeklagte habe als Erster die "Mauer des Schweigens" durchbrochen, sagte Hofmeister. "Dazu gehört Mut."
Das Gericht entsprach mit dem Urteil auch dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte ebenfalls ein Strafmaß von zwei Jahren und drei Monaten als angemessen bezeichnet, aber eine Strafe knapp darunter gefordert.