Die Rechtsanwälte der Bürgerinitiative habe man außerdem mit der Prüfung rechtlicher Schritte gegen die Steuer beauftragt, hieß es. "Kommunikation ist ein Grundrecht der Bürger, das durch die Einführung der Handymastensteuer eingeschränkt wird", argumentiert der Obmann der Bürgerinitiative, Alfred Reiterer. Die Forderung der Niederösterreichischen Landesregierung, zwei Drittel der Masten abzubauen habe keine sachlich gerechtfertigte Grundlage, daher dürfte es sich um eine reine Geldbeschaffungsaktion handeln, die vor allem dem ländlichen Raum schade. Gerade dieser habe viele Infrastrukturnachteile, die Handymasten-Steuer werde diese Nachteile noch vergrößern.
Garantieerklärung gefordert
Die Ankündigung der Mobilfunkbetreiber, die Kosten der Abgabe an die Handykunden weiterzugeben, sei zwar verständlich, so Reiterer. Eine allfällige Rückzahlung an die Kunden, falls die Steuer vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgehoben werden sollte, sei aber ein Problem. Die Bürgerinitiative fordert daher vom Land Niederösterreich und allen Mobilfunkunternehmen eine Garantiererklärung, dass in Falle der Aufhebung des Gesetzes und einer damit verbundenen Rückzahlung der Abgabe, diese Gelder direkt an die Kunden rückgezahlt werde.
Den Vorstand der Bürgerinitiative gegen die Handymasten-Steuer bilden Alfred Reiterer, Stefan Mandl und Pascal Prabitz, die bereits die Gründung des IVMK-Interessensverbandes der Mobilfunkkunden mitgetragen haben. Die Organisation von Landesgruppen soll noch im August abgeschlossen werden.
Familienfeindliche Maßnahme
Die stellvertretende BZÖ Wien-Obfrau Heike Trammer hat die Handymasten-Steuer heute als "familienfeindliche Maßnahme" bezeichnet, zumal viele Kinder während des Tages mit ihren arbeitenden Eltern über das Mobiltelefon kommunizieren würden. Die Abgabe sei eine Strafsteuer für Klein- und Mittelverdiener und damit "inakzeptabel".