Ab morgen, Samstag, können ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei einer der Sammelstellen der Gemeinden oder im Handel zurückgegeben werden. Im folgenden die Neuerungen, die auf den Konsumenten zukommen:

Pflicht

Ein Händler, egal welcher Branche, ist verpflichtet, ein Gerät zurückzunehmen, wenn * der Konsument ein gleichartiges Neugerät kauft * die Rückgabe Zug um Zug mit dem Neukauf erfolgt * das Geschäft eine Verkaufsfläche von mindestens 150 m2 aufweist.

Ein "gleichartiges" Neugerät bedeutet, wenn der Kunde ein TV-Gerät kauft, kann er ein altes TV-Gerät - gereinigt - zurückbringen. Größe und Marke sind dabei nicht von Bedeutung, auch wo das alte Geräte gekauft wurde, ist egal.

"Zug um Zug" bedeutet, dass die Rückgabe zum selben Zeitpunkt wie der Kauf erfolgen muss und nicht beispielsweise einen Monat später.

150 m2

150 m2 Verkaufsfläche beziehen sich auf das gesamte Geschäft, nicht nur auf den Bereich, in dem Elektrogeräte verkauft werden. Betroffen von der Rücknahmeverpflichtung ist damit auch der Lebensmittelhandel bzw. jeder Händler, der Elektrogeräte verkauft (beispielsweise Baumärkte), nicht nur der Elektrohandel an sich. Kleine Händler mit weniger als 150 m2 Verkaufsfläche müssen eine Information im Geschäft anbringen mit den nächstliegenden Sammelstellen der Gemeinde.

Bisher haben sich 700 Sammelstellen beim Umweltministerium registrieren lassen, die Zahl dürfte sich aber verdoppeln, rechnet die Wirtschaftskammer.

Zu Elektroaltgeräten zählen laut Verordnung - Großgeräte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler oder Herde (eine Kante mit mehr als 50 cm) - Kühl- und Gefriergeräte, Klimageräte - Bildschirmgeräte wie Fernseher oder Computer-Monitore - Elektrokleingeräte wie Handmixer, Unterhaltungselektronik - Lampen, auch Leuchtstofflampen

Dazu zählen auch Armbanduhren mit Batterie, Autos der Autorennbahn, eine Drehbank für Heimwerker, Duftstecker, ein Feuerwehrauto mit Blinklicht, eine elektronische Kirchenorgel, Ohrenschützer mit Radio, Speicherkarten für Digital-Kameras, die Lok einer Modelleisenbahn oder auch ein elektrischer Zimmerbrunnen. Nicht betroffen sind beispielsweise Herzschrittmacher, Kreditkarten mit Chip, Schienen der elektrischen Eisenbahn oder Skibrillen mit Wischer. Eine genaue Liste dazu liegt im Umweltministeriums auf.

Fix montierte Geräte wie zum Beispiel Wasserspeicher sind von der Verordnung ausgenommen.

Online-Händler und Versandhäuser müssen zwei Sammelstellen pro politischem Bezirk für die Entsorgung alter Geräte zur Verfügung stellen. (APA)