Die österreichische Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung, Verleihung, Erstreckung der Verleihung etc. erworben werden.

Die Erwerbsart durch Abstammung bedeutet, dass ein eheliches Kind mit der Geburt automatisch Staatsbürger wird, wenn ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt österreichische/r StaatsbürgerIn ist bzw. zum Zeitpunkt des Todes österreichische/r StaatsbürgerIn war.

Hinweis: Uneheliche Kinder erwerben automatisch die Staatsbürgerschaft, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt österreichische Staatsbürgerin ist, ohne dass auf den Geburtsort des Kindes oder die Staatsangehörigkeit des unehelichen Vaters Rücksicht genommen wird.

Die Erwerbsart durch Verleihung gilt vor allem für Fremde, die sich in Österreich niedergelassen haben und sich nun zur Gänze integrieren wollen.

Frist: Die Dauer des Hauptwohnsitzes in Österreich für die Verleihung beträgt in der Regel zehn Jahre. Diese kann unter besonders berücksichtigungswürdigen Gründen auf sechs bzw. vier Jahre herabgesetzt werden.

Die Verleihung der Staatsbürgerschaft an eine/n Fremde/n kann unter bestimmten Voraussetzungen auch auf den/die EhegattIn und die minderjährigen, ledigen Kinder erstreckt werden:

EhegattIn (im gemeinsamen Haushalt lebend)

nach mindestens einjähriger (zweijähriger) aufrechter Ehe mit einer/einem österreichischen StaatsbürgerIn und einem bereits seit vier (drei) Jahren bestehenden Hauptwohnsitz| in Österreich nach mindestens fünfjähriger Ehe, wenn der/die EhegattIn seit mindestens zehn Jahren österreichische/r StaatsbürgerIn ist Minderjährige

wenn der/die Minderjährige ledig ist und wenigstens ein Elternteil bereits die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt Hinweis: Genauere Informationen über die oben angeführten und weitere im Staatsbürgerschaftsgesetz geregelte Möglichkeiten des Erwerbs der österreichischen Staatsbürgerschaft erhalten Sie bei der Staatsbürgerschaftsabteilung des Amtes der Landesregierung| Ihres Hauptwohnsitzes. Das Verfahren zur Verleihung der Staatsbürgerschaft wird vom jeweiligen Amt der Landesregierung| durchgeführt.

TIPPDie Wiener Staatsbürgerschaftsinformation| (WISTI) bietet Ihnen die Möglichkeit, selbst zu ermitteln, ob Sie die Voraussetzungen für ein Ansuchen um Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft erfüllen und welche Unterlagen dafür benötigt werden. Aufgrund der Einführung der EU-Bürgerschaft| 1992 gilt jede/r österreichische StaatsbürgerIn auch als UnionsbürgerIn. Die Staatsbürgerschaft wird dadurch ergänzt, aber nicht ersetzt. Mit der EU-Bürgerschaft sind viele Vorteile verbunden. Beispiel: EU-BürgerInnen haben Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht im gesamten EU-Gebiet sowie aktives und passives Wahlrecht bei EU-Wahlen. Außerdem können sie Petitionen an das Europäische Parlament richten bzw. sich an den europäischen Bürgerbeauftragten wenden und sie haben ein Recht auf diplomatischen und konsularischen Schutz.