Wien - Der australische Software-Entwickler Perception verwehrt sich gegen Behauptungen des österreichischen börsenotierten Computerspiele-Herstellers JoWooD. Insbesondere unrichtig sei die Behauptung, JoWooD halte nach Beendigung des Vertrags die Rechte an dem Spiel Stargate SG-1 ("The Alliance"), das beide Unternehmen gemeinsam entwickeln wollten, teilte Perception am Freitag mit. Perception stellt klar, "dass ausschließlich Perception die offizielle Lizenz an 'Stargate SG-1: The Alliance' von MGM hält".

"Kreditschädigend"

Wegen "kreditschädigender Aussagen" von JoWooD kündigen die Australier jetzt Privatklagen gegen JoWooD-Vorstandschef Albert Seidl und gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden Andreas Rudas an. Die Australier wollen "von allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen, um die namhaften Forderungen von JoWooD einzutreiben", teilte Perception-Chef Ben Lenzo mit. Das Unternehmen werde "nicht zulassen, dass der Firmenname auf eine solche Weise beschmutzt wird".

Perception bedauere die "irreführenden und verleumdenden Kommentare" durch JoWooD. Denn "in den vergangenen neun Monaten hat JoWooD offen bestätigt, die geltenden Verträge mehrfach verletzt zu haben, und zwar auch rechtliche Bestimmungen und Verschwiegenheitsverpflichtungen". Zudem seien Zahlungen für von Perception geleistete und von JoWooD angenommene Teilleistungen ausständig - was JoWooD bestätigt habe.

"Bedingungen des Vertrags nicht verstanden"

Über Monate hätten die Australier erfolglos versucht, gemeinsam eine Lösung der Probleme zu erreichen. Als auch die schriftliche Einmahnung der Verträge wirkungslos geblieben sei, habe Perception die Aufkündigung des Vertrags bis 8. August angekündigt. Just an diesem Tag erklärte JoWooD die Kooperation per ad-hoc-Mitteilung für beendet. Der Perception-Chef zeigte sich "enttäuscht", über die Medien von der "so genannten Kündigung" zu erfahren. Dieses Vorgehen lasse vermuten, "dass JoWooD die Bedingungen des Vertrags nicht verstanden hat".

Perception lehne eine Diskussion der Angelegenheit in der Öffentlichkeit ab, sondern wolle stattdessen den Ausgang des Gerichtsverfahrens abwarten. (APA)