Wien – Der Gemeinde Wien kommen die Mitarbeiter abhanden. Nicht oft, aber doch. Ohne Angabe von Gründen, einfach weg. Die Stadtverwaltung ist gefordert. Man sucht und sucht – und schaltet schließlich eine Anzeige unter dem unmissverständlichen Titel "Amtliche Aufforderung zur Rückkehr in den Dienst" im Amtsblatt der Stadt Wien.

Im Februar dieses Jahres suchte man so einen verlustig gegangenen Amtsrat, Ende Juni einen Mitarbeiter des Krankenanstaltenverbundes. Damit keine Zweifel aufkommen, werden voller Name und Wohnanschrift angeführt, der oder die Vermisste zum unverzüglichen Dienstantritt aufgefordert – und es wird unmissverständlich gewarnt: "Gleichzeitig wird ihm angedroht, dass sein Dienstverhältnis nach fruchtlosem Verlauf von sechs Wochen seit der Aufforderung zur Rückkehr in den Dienst aufgelöst ist."

Promillebereich

Oft, versichert Gertraud Stroblberger von der Magistratsabteilung 2 (Personalservice) im Standard-Gespräch, müssen derartige Meldung nicht geschaltet werden: "Das ist der Ausnahmefall vom Ausnahmefall. Es bewegt sich im Promillebereich." Das Ganze müsse "vor dem Horizont von insgesamt 65.000 Mitarbeitern" betrachtet werden. "Was im restlichen Leben vorkommt, gibt es halt auch bei Magistratsbediensteten", sagt Stroblberger. Und überhaupt: "Unter Umständen verstecken sich dahinter ja schreckliche Schicksale."

Wer sich innerhalb der Frist meldet, hat zumindest Chancen, seinen Job zu behalten, so Stroblberger: "Man muss sich den Einzelfall ansehen. Es wird geprüft, ob ein schuldhaftes Verhalten vorliegt." In diesem Fall kommt es zu einem Disziplinarverfahren.

Keine Verlustangst

Weitaus üblicher, als dass Beamte verschwinden, ist, dass ihnen die Dienstausweise abhanden kommen. Auch die werden feinsäuberlich im Amtsblatt aufgelistet, schließlich gelten sie erst dann als ungültig. Die Zahl variiert: In der Ausgabe vom 23. Juni sind es immerhin 23 Verlustanzeigen, im Jänner waren es sogar 27.

"Bei tausenden Mitarbeitern sind zwanzig Ausweise nicht viel", sagt Stroblberger. Außerdem seien sie derart beschaffen, dass "ein Missbrauch unterbunden wird".

Derzeit läuft in der MA 2 ein Pilotversuch. Anstelle des alten – ähnlich dem Personalausweis – soll ein neuer Ausweis im Scheckkartenformat kommen. Darauf, so der Plan, könnten Daten, wie etwa die Arbeitszeiterfassung, gespeichert werden. Inwieweit das Projekt ausgebaut wird, ist noch nicht entschieden. (Peter Mayr, DER STANDARD Printausgabe, 13./14./15.08.2005)