Linz/Salzburg – Im Strafverfahren nach der Kaprun-Katastrophe ist am Freitag die Entscheidung über den Ort der Berufungsverhandlung gefallen. Schauplatz dafür wird ab 26. September das Oberlandesgericht Linz sein.

"Der Rechtsmittelsenat hat seit Februar 2005 die 50.000 Seiten des bisherigen Verfahrens durchgearbeitet. Für den Prozessort Linz wurde entschieden, weil er für alle Beteiligten zentral gelegen ist", erläuterte der Leiter der Medienstelle am OLG Linz, Günther Winsauer, in einer Pressekonferenz am Freitag.

Vier Varianten Zum Ablauf der bevorstehenden Verhandlung – die vorerst für fünf Tage anberaumt ist – erklärte Winsauser, dass zunächst der für Berufungsverfahren im Bereich des Landesgerichts Salzburg zuständige "Rechtsmittelsenat 9" unter dem Vorsitz von Ernst Schütz nach der Eröffnung der Verhandlung die Angeklagten nach ihrer Verantwortung fragen werde.

Dann trage die Staatsanwaltschaft ihre Berufung vor. Dazu Stellung nehmen werden die Verteidiger sowie die Privatbeteiligten und deren Rechtsvertreter, so Winsauer. Letztlich seien vier Entscheidung des Gerichtes möglich: "Das Beweisverfahren könnte etwa durch Befragung von Zeugen und Sachverständigen sowie Einsicht in Urkunden ergänzt werden. Oder das gesamte Beweisverfahren muss wiederholt werden.

Weiters könnte das Salzburger Urteil wegen Nichtigkeit aufgehoben und zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen werden. Oder der Freispruch wird bestätigt", klärt Winsauer auf. Kommt es in der Berufung zu einer Entscheidung, ist das Urteil auf jeden Fall rechtskräftig. Ein ordentliches Rechtsmittel dagegen ist dann nicht mehr möglich.

Bei der Brandkatastrophe am 11. November 2000 im Stollen der Standseilbahn auf das Kitzsteinhorn in Kaprun kamen 155 Menschen ums Leben. Insgesamt 16 Beschuldigte mussten sich beim Prozess 2004 am Landesgericht Salzburg vor dem Einzelrichter Manfred Seiss verantworten. Das Verfahren endete nach 60 Prozesstagen am 19. Februar 2004 mit 16 Freisprüchen.‑ Die Staatsanwaltschaft berief am 27. September 2004 gegen acht der Urteile. (mro, DER STANDARD Printausgabe, 13./14./15.08.2005)