Spanischer Richter sieht Homo-Ehe als Verfassungsverstoß
Anerkennung von drei Ehen wegen Bedenken vorläufig gestoppt
Redaktion
Madrid - Ein spanischer Richter hat die gesetzliche
Neuregelung zur Homo-Ehe in Frage gestellt. Die Verfassung sehe in
Artikel 32.1 vor, dass nur ein Mann und eine Frau eine Ehe schließen
dürften, sagte Richter Javier Garcia de Telde von den Kanarischen
Inseln. Er bleibe daher bei seiner Ansicht, dass die
Homosexuellen-Ehe gegen die Landesverfassung verstoße. Der Richter
hatte vor zwei Wochen wegen seiner Bedenken die amtliche Anerkennung
von drei gleichgeschlechtlichen Ehegemeinschaften vorläufig gestoppt. Am 4. Juli war in Spanien das Gesetz zur Regelung
gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in Kraft getreten. Es erlaubt
Homosexuellen nicht nur zu heiraten, sondern auch Kinder zu
adoptieren. Das Gesetz ist eine der liberalsten Regelungen dieser Art
in ganz Europa. (APA/AFP)
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