Infrastrukturminister Vizekanzler Gorbach ist sich
nach ersten Gesprächen mit EU-Informations- und Medienkommissarin
Reding und der Generalanwaltschaft sicher: das niederösterreichische
Sendeanlagenabgabegesetz wird vor dem Europäischen Gerichtshof nicht
standhalten, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums.
Implikationen
Indem durch das niederösterreichische Sendeanlagenabgabegesetz die
Ziele von Paragraf 1 TKG 2003 berührt würden und der
Regelungsgegenstand Telekommunikation relativ dicht durch das
Europarecht bestimmt werde, bestünden europarechtliche Implikationen.
Das Gemeinschaftsrecht sehe vor, dass bei der Vorschreibung von
Nutzungsentgelten unter anderem "nichtdiskriminierend" vorzugehen
sei. "Indem das Sendeanlagenabgabegesetz bestimmte Sendeanlagen vom
Anwendungsbereich des Gesetzes ausnimmt, ist insoweit ein klarer
Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht gegeben".
Gründlich
Gorbach, der sich innerhalb der nächsten Wochen mit Kommissarin
Reding in Brüssel treffen wird, "um diese Causa gründlich zu
erörtern", zeigt sich zudem überzeugt, "dass die Kommission tätig
werden und selbst an den EuGH herantreten wird" Diese Vorgehensweise
solle die Urteilsfindung erheblich beschleunigen. "Ich begrüße jeden
Schritt, der geeignet ist, um den Wirtschafts- und
Investitionsstandort Österreich zu schützen und den Kunden höhere
Tarife und eine schlechtere Versorgung zu ersparen", so der
Vizekanzler. (APA)