Geschlechterpolitik
Schüssel: Kindererziehungszeiten rückwirkend anrechnen
Für Frauen, die von Anhebung des Frühpensionsalters hart getroffen werden könnten
Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) hat sich am Mittwoch dafür ausgesprochen, dass Kindererziehungszeiten rückwirkend
pensionsbegründend angerechnet werden sollen. Die Regelung solle Frauen zu Gute kommen, die knapp vor dem Antritt ihre Pension stehen
und durch die Anhebung des Frühpensionsalters möglicherweise betroffen sein könnten. Die Details dazu wolle er in etwa einem Monat
präsentieren, sagte Schüssel laut Aussendung in einem Interview für das Radio "88.6 - Der Musiksender".
"Wir haben uns überlegt, wenn eine Frau schon in absehbarer Zeit in Pension geht, und damit von der Anhebung des Pensionsantrittsalters
möglicherweise relativ hart getroffen werden könnte, dass wir hier rückwirkend einen Teil der Kindererziehungszeiten, wir denken dann an
insgesamt bis zu vier Jahre pensionsbegründend machen", sagte Schüssel in dem Interview. (APA)