Rom - Anwälte von Benedikt XVI. haben US-Präsident George W. Bush gebeten, dem Papst Immunität in einem Zivilverfahren zu gewähren. Darin geht es um die sexuelle Misshandlung von drei Buben durch einen Priesteranwärter in Texas. Wie aus Gerichtsakten hervorgeht, schickte die Botschaft des Vatikan im Mai ein entsprechendes Memorandum an das US-Außenministerin. Ein Ministeriumssprecher betonte am Dienstag, dies sei gar nicht nötig gewesen. Benedikt XVI. gelte als Staatsoberhaupt und genieße automatisch diplomatische Immunität. In dem Zivilverfahren wird der heutige Papst als Beklagter benannt. Die Kläger werfen ihm vor, als damaliger Leiter der Glaubenskongregation gemeinsam mit dem Erzbistum von Galveston-Houston die Vorfälle in den 90er Jahren vertuscht zu haben. Daniel Shea, der Anwalt von einem der Opfer, berief sich dabei auf einen Rundbrief Joseph Ratzingers auf dem Jahr 2001. Darin heiße es, dass alle schweren Vergehen wie der Missbrauch von Minderjährigen von Ratzingers Kongregation behandelt werden sollten. Der Vatikan und die US-Bischofskonferenz betonen, dass sich der Brief ausschließlich auf die kirchenrechtlichen Implikationen der Missbrauchsfälle bezogen habe. (APA/AP)