Die Verordnung über die Stärkung der Passagierrechte, die derzeit im EU-Parlament liegt, sei eine Ergänzung der schon bestehenden EU-Sicherheitsmaßnahmen, heißt es aus der Kommission. Schon 2002 hat die EU beschlossen, gemeinsame Standards und Regeln durch die damals geschaffene Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) einzuführen. Darunter fallen beispielsweise Sicherheitsinspektionen von Flugzeugen aus Drittländern oder die Zulassung von Flugzeugen. Treten bei solchen Sicherheitsinspektionen Mängel auf, müssen die Mitgliedstaaten die nötigen Start- oder Landeverbote erlassen.
Schwarze Listen
Gleichzeitig sollen die Informationen über den Sicherheits-Status und die Sicherheitsmängel bei bestimmten Fluglinien für die Passagiere leichter zugänglich gemacht werden. "Das wäre eine Art Schwarze Liste", heißt es aus der Kommission. Details dazu gibt es aber noch nicht.
Die Verordnung wurde nicht zuletzt als Folge des Flugzeugunglücks bei Sharm-el-Sheik im Jänner 2004 vorgelegt. Damals war eine Maschine der Fluglinie "Flash Air" ins Meer gestürzt, wobei alle 148 Passagiere ums Leben kamen. Wie später bekannt wurde, waren der Airline im Jahr 2002 wegen Sicherheitsmängeln Landungen in der Schweiz verboten worden. Es stellte sich heraus, dass etliche Fluggäste nicht gewusst hatten, dass sie mit der ägyptischen Chartergesellschaft fliegen würden und die Fluglinie wegen Sicherheitsmängeln auf keinem Schweizer Flughafen mehr landen durfte.
In der EU gibt es außerdem eine Richtlinie, wie nach einem Flugzeugabsturz oder -unfall vorgegangenen wird, um sicherzustellen, dass die Informationen und die Lehren, die daraus zu ziehen sind, auch an alle weitergeben werden.