Wien - Möglicherweise schwierige Zeiten sehen die Rechtsanwältin Nadja Lorenz und der Sprecher von SOS Mitmensch, Philipp Sonderegger auf ehrenamtliche Flüchtlingshelfer zukommen: Ab Inkrafttreten des neuen Asylpakets 2006 drohten ihnen Ermittlungen, Verhandlungen, Gefängnisstrafen - in höherem Maß und mit strengeren Strafen als bisher.

Anlass zur Besorgnis gibt Sonderegger und Lorenz vor allem eine Regelung im kürzlich von ÖVP, BZÖ und SPÖ beschlossenen Fremdenpolizeigesetz. Laut Paragraf 115 FPG wird "Beihilfe zum unbefugten Aufenthalt" mit bis zu einem Jahr Haft geahndet.

Strafbar macht sich, wer "mit dem Vorsatz, das Verfahren zur Erlassung oder zur Durchsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen hintanzuhalten, einem Fremden unbefugten Aufenthalt" in Österreich oder sonst wo in der EU gibt. Auch dann, wenn er oder sie etwa Flüchtlinge bei sich wohnen lässt, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die Kettenrückschiebungen bis in den Verfolgerstaat befürchten. Im Winter 2003/ 2004 hatten Helfer Tschetschenen in einer solchen Lage dennoch weiter unterstützt - zum Unmut der Behörden.

Reaktion aus dem Innenministerium: Flüchtlingshelfern, die sich an die Gesetze hielten, werde auch ab 2006 nichts geschehen. (DER STANDARD, Printausgabe, 18.8.2005)