Das Gericht verurteilte die Regierung in Brazzaville indes zur Zahlung von Schadenersatz. An die Hinterbliebenen von 86 der Getöteten müsse sie jeweils zehn Millionen CFA-Franc (15.245 Euro) zahlen. Die Regierung habe ihre Pflicht verletzt, die Flüchtlinge zu schützen. Die Anträge auf Entschädigung von 102 Nebenklägern wurden allerdings zurückgewiesen.
353 Flüchtlinge verschwunden
Im Zentrum des Verfahrens stand das Verschwinden von 353 Flüchtlingen aus der benachbarten Demokratischen Republik Kongo im Jahr 1999. Sie waren aus deren Hauptstadt Kinshasa über den Kongo-Strom nach Brazzaville, in die Hauptstadt der Republik Kongo, geflohen.
Im Mai 1999 wurden sie deportiert und in einem Gebäude unter der Kontrolle einer Armeeeinheit, der Republikanischen Garde, interniert. Dann verlor sich ihre Spur. Die Armee hatte sie verdächtigt, eine regierungskritische Miliz zu unterstützen. Nach Einschätzung von Menschenrechtsaktivisten und Juristen wurden sie gefoltert und umgebracht.