Der Österreichische Nationalcircus muss in
Vorarlberg mit Strafen wegen einer fehlenden Bewilligung für die
Haltung von Wildtieren rechnen. Das bestätigte Landesveterinär Erik
Schmid am Donnerstag der APA. Es gebe aber "kein akutes
Tierschutzproblem, das ein unmittelbares Eingreifen oder gar eine
Abnahme der Tiere der rechtfertigt", sagte Schmid. "Die Tiere sind
gut beisammen."
Nach dem österreichischen Tierschutzgesetz ist für das Halten von
Wildtieren eine Bewilligung nötig. Diese fehlt dem Nationalcircus
offenbar für die drei mitgeführten Zebras sowie ein Yak. Das
Magistrat Salzburg hatte daraufhin gegen den Österreichischen
Nationalcircus einen Bescheid erlassen und diesen auch nach
Vorarlberg geschickt, wo der Zirkus derzeit gastiert.
"Formfehler"
Während die Vorarlberger Veterinärbehörden gestern noch nichts von
einem solchen Bescheid wussten, liegt dieser nun vor. "Wir
kontrollieren den Zirkus in jedem Bezirk. Kann die Bewilligung nicht
vorgelegt werden, wird jeweils ein Verwaltungsstrafverfahren
eingeleitet", betonte Landesveterinär Schmid. Der Zirkus dürfe aber
weiterhin mit den betroffenen Tieren auftreten, "das ist sogar
gescheiter, als wenn er sie nur an einen Pflock anbindet".
Es handle sich um einen Formfehler, für Zebras oder Yaks sei eine
solche Bewilligung durchaus denkbar, betonte Schmid: "Wenn ich beim
Autofahren ohne Führerschein erwischt werde, wird ja auch ein
Strafverfahren eingeleitet, auch wenn nichts passiert ist." Kann der
Nationalcircus weiterhin keine Bewilligung vorgelegen, steigen
zunächst die Strafen. Nur einer fortlaufenden Wiederholung droht eine
Beschlagnahme der Tiere, so Vorarlbergs oberster Veterinärbeamter.
Ein derart "massiver Eingriff ins Eigentumsrecht" sei wegen eines
Formfehlers allein nicht zu rechtfertigen. (APA)