Innsbruck - Ein HIV-Infizierter, der mit einem anderen Mann ungeschützten Geschlechtsverkehr hatte, wurde am Donnerstag am Innsbrucker Oberlandesgericht zu zehn Monaten Haft, drei davon unbedingt, verurteilt. Damit endete die Berufungsverhandlung deutlich strenger als in der ersten Instanz: Das Landesgericht Feldkirch hatte nur eine bedingte Freiheits- und eine Geldstrafe ausgesprochen.

Der 21-jährige HIV-Infizierte hatte im Dezember 2004 einen Asylwerber vor einem Lokal kennen gelernt und ihm Hilfe bei der Arbeitssuche angeboten. Er nahm ihn mit in seine Wohnung, wo es zu gewolltem, aber ungeschützten, Sex kam. Am nächsten Tag zeigte der junge Mann seinen Bekannten allerdings in verleumderischen Absicht wegen Vergewaltigung an: erst vor Gericht kam die Wahrheit heraus. Ob der Asylwerber sich infiziert hat, ist nicht bekannt.

Für die Aids-Verbreitung seien aber wissentlich riskante Sexualkontakte "nicht wirklich relevant", so die Wiener Aids-Hilfe. "Die Richter haben die Tendenz hier überzogen zu reagieren", so Geschäftsführerin Claudia Kuderna. Es hätte sogar schon Verurteilungen gegeben, weil das Kondom geplatzt sei. (APA, grill, DER STANDARD-Printausgabe, 19.08.2005)