Der Angeklagte nahm den Richterspruch ruhig und gefasst entgegen. Sein Verteidiger Ladislav Anisic erklärte, dass Motassadeq sofort in Haft genommen werde.
Das Gerichte hatte ihn schon 2003 wegen der selben Vorwürfe zu 15 Jahren Haft verurteilt. Der deutsche Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung nach Hamburg zurück. Die deutsche Bundesanwaltschaft hatte jetzt erneut die Höchststrafe von 15 Jahren Haft gefordert, die Verteidigung hingegen hatte die Unschuld des Angeklagten betont und auf Freispruch plädiert. Laut Anklage war Motassadeq in die Anschlagvorbereitung der Terrorgruppe um den Selbstmordpiloten Mohammed Atta in Hamburg-Harburg eingeweiht und unterstützte die Gruppe durch viele Hilfsdienste.
Aufenthalt in einem Al-Kaida-Ausbildungslager
Die Gruppe um Atta sei "zur Sekte" geworden, betonte der Vorsitzende Richter Ernst-Rainer Schudt in der Urteilsbegründung. Aus Motassadeqs enger Verbindung zu ihr lasse sich schließen, dass er über die gleiche Radikalität verfügt habe wie die übrigen Mitglieder. Als wichtiges Schuldindiz wertete Schudt auch Motassadeqs Aufenthalt in einem Al-Kaida-Ausbildungslager in Afghanistan. Ohne Bereitschaft zum Heiligen Krieg hätte sich niemand dahin begeben, erklärte er.
Die schriftlichen Aussagen des mutmaßlichen Terrorplaners Ramzi Binalshibh und des Vertrauten von Osama bin Laden, Khalid Sheikh Mohammed, wonach Motassadeq nichts gewusst habe und nicht in die Terrorpläne eingeweiht war, wollte Schudt nicht als entlastend gelten lassen. Es sei völlig unklar, wie diese Aussagen in den USA zu Stande gekommen seien. Möglicherweise habe man dort Methoden angewandt, "die unsere Rechtsordnung nicht billigt", sagte Schudt. Daher habe das Material keinerlei Beweiswert.
Scharfe Kritik an US-Behörden
Zugleich übte der Richter scharfe Kritik an der mangelnden Kooperationsbereitschaft der US-Behörden und deren Weigerung, Aussageprotokolle zur Verfügung zu stellen. "Wie können wir unserem Auftrag gerecht werden, wenn uns wichtige Dokumente vorenthalten werden? Es ist ein Trauerspiel", sagte Schudt. Er wies zugleich auf die vielen Schwierigkeiten hin, denen das Gericht in diesem Verfahren ausgesetzt gewesen sei. Man habe an 70 Verhandlungstagen über 100 Zeugen vernommen und 3.500 Datensätze zu sichten gehabt. Zugleich hätten einige Zeugen wegen der lange zurück liegenden Ereignisse ihr Erleben mit Gehörtem oder Gesehenem vermengt.