Wien - "Nicht akzeptieren", will der Direktor der Wiener
Kunsthalle, Gerald Matt, die Entscheidung des Wiener
Straflandesgerichts von gestern, Donnerstag, laut dem der Vorwurf von
FPÖ-Bundesobmann Heinz-Christian Strache, Matt sei schon öfters
"durch pornografischen und pädophilen Aktionismus" aufgefallen, ein
zulässiges "Werturteil" sei. Berufung ist bereits angemeldet, und
Matt will "alle rechtlichen Maßnahmen ausnutzen" um gegen die
"persönliche Diffamierung" anzugehen, wie er auf APA-Anfrage
erklärte.
Neben der "Beschmutzung des öffentlichen Ansehens" seiner Person
haben die Vorwürfe Straches laut Matt noch eine größere Dimension:
"Durch derartige Diffamierung von Kunst, Künstlern und Kultur wird
ein Klima geschaffen, in dem die Präsentation von kontroversieller
Kunst, die gesellschaftliche Probleme anspricht, schwer gemacht
wird." Die "Denunzierungspolitik von Strache" sei ein "Anschlag auf
die Freiheit der Kunst" und erinnere ihn "an eine Zeit, in der
zeitgenössische und moderne Kunst als 'entartet' bekämpft wurde".
Hintergrund der Vorwürfe, die Strache auf der Homepage der Wiener
FPÖ anlässlich der Installation "KanakAttack" des deutsch-türkischen
Künstlers Feridun Zaimoglu im vergangenen März in der Kunsthalle im
Wiener Museumsquartier geäußert hatte, war ein Katalog zur
Kunsthalle-Ausstellung "Die Wiener Gruppe" von 1998. "Wenn man dieses
Urteil ernst nimmt, darf also in Zukunft jeder kritische, aber
gleichwohl international hoch renommierte Künstler, ein pädophiler
Aktionist genannt werden", meinte Matt. (APA)