Wien - "Nicht akzeptieren", will der Direktor der Wiener Kunsthalle, Gerald Matt, die Entscheidung des Wiener Straflandesgerichts von gestern, Donnerstag, laut dem der Vorwurf von FPÖ-Bundesobmann Heinz-Christian Strache, Matt sei schon öfters "durch pornografischen und pädophilen Aktionismus" aufgefallen, ein zulässiges "Werturteil" sei. Berufung ist bereits angemeldet, und Matt will "alle rechtlichen Maßnahmen ausnutzen" um gegen die "persönliche Diffamierung" anzugehen, wie er auf APA-Anfrage erklärte.

Neben der "Beschmutzung des öffentlichen Ansehens" seiner Person haben die Vorwürfe Straches laut Matt noch eine größere Dimension: "Durch derartige Diffamierung von Kunst, Künstlern und Kultur wird ein Klima geschaffen, in dem die Präsentation von kontroversieller Kunst, die gesellschaftliche Probleme anspricht, schwer gemacht wird." Die "Denunzierungspolitik von Strache" sei ein "Anschlag auf die Freiheit der Kunst" und erinnere ihn "an eine Zeit, in der zeitgenössische und moderne Kunst als 'entartet' bekämpft wurde".

Hintergrund der Vorwürfe, die Strache auf der Homepage der Wiener FPÖ anlässlich der Installation "KanakAttack" des deutsch-türkischen Künstlers Feridun Zaimoglu im vergangenen März in der Kunsthalle im Wiener Museumsquartier geäußert hatte, war ein Katalog zur Kunsthalle-Ausstellung "Die Wiener Gruppe" von 1998. "Wenn man dieses Urteil ernst nimmt, darf also in Zukunft jeder kritische, aber gleichwohl international hoch renommierte Künstler, ein pädophiler Aktionist genannt werden", meinte Matt. (APA)