Unabhängig davon, was am Sonntagabend im Eisenstädter Landhaus verkündigt wurd, drängt sich die Frage, ob der Verkauf der vom Totenbett mit kolportierten 635 Millionen Euro hochgepäppelten Landesbank auch von Brüssel abgesegnet werden wird, immer stärker in den Vordergrund. Und die meisten halbwegs Eingeweihten meinen: Das wird kaum der Fall sein.
Zwar gebe es keine direkten Regulative, wie mit öffentlichem Eigentum im Privatisierungsfall - altgediente Sozialdemokraten erinnern sich an den Slogan: Verschleuderung des Familiensilbers - umzugehen hat. Aber es gebe durchaus Richtlinien, die im juristischen Analogieschluss auf die pannonische Angelegenheit anzuwenden sei.
"Bedingungsfrei"
Dabei gehe es vor allem um zwei Punkte: Es müsse ein "Wertgutachten" vorliegen oder, wenn es das nicht tut, habe der Verkauf öffentlichen Eigentums in einem nachvollziehbar transparenten und "bedingungsfreien" - also von eventuellen "Arbeitsplatzgarantien" oder "Investitionszusagen" unabhängigen - Bieterverfahren abgewickelt zu werden. Beides aber treffe, heißt es, auf den burgenländischen Kovats-Deal nicht zu.
Selbst wenn die so oft ins Treffen geführte HSBC ihr Gutachten abliefert, könne das keineswegs als "Wertgutachten" gelten, denn die "Hongkong Shanghai Banking Corporation" ist ja zugleich mit der Abwicklung des Verkaufs beauftragt, also Partei.