Flucht und Politik
Schweiz: Sozialhilfestopp für abgelehnte Asylbewerber
Justizminister sieht dadurch Zahl der "unbegründeten Asylgesuche" verringert
Bern - Seit dem 1. April 2004 erhalten Asylsuchende in der Schweiz, auf deren Gesuch
nicht eingegangen wurde, keine Sozialhilfe mehr. Es wird ihnen nur
die von der Verfassung garantierte minimale Nothilfe gewährt. Im
ersten Jahr waren 4.450 Asylsuchende betroffen, von denen 16 Prozent
durchschnittlich während 68 Tagen Nothilfe bezogen.
Der Sozialhilfestopp und die Beschleunigung der Verfahren habe
dazu geführt, dass die Gesuchszahlen im Vergleich zum Vorjahr um 42
Prozent abgenommen hätten, sagte der Schweizer Justizminister Christoph Blocher. Der Rückgang liege weit
über dem europäischen Mittel von minus 22 Prozent. Gleichzeitig habe
der Anteil der positiven Asylentscheide zugenommen.
Die Anerkennungsquote für "echte" Flüchtlinge liege heute bei zehn
Prozent, sagte Blocher. Zusammen mit den vorläufig Aufgenommenen
könnten rund 40 Prozent der Asylsuchenden in der Schweiz bleiben. Die Zahl der laut Blocher unbegründeten Asylgesuche müsse weiter
reduziert werden. Wie in der Asylgesetzrevision
vorgesehen, sollte der Sozialhilfestopp auf alle Asylsuchenden mit
Negativentscheid ausgedehnt werden. (APA/sda)