Die Autonomie der Spendeneinrichtungen werde dabei voll erhalten bleiben, versicherte Sausgruber. Sein Büro und die Agrarbezirksbehörde Bregenz sollen die Koordination übernehmen. Dort liefen die Schadensmeldungen zusammen, weshalb diese Stellen für den möglichst gerechten Ausgleich geeignet wären. Denn die staatliche Hilfe aus dem Katastrophenfonds deckt Schäden nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz an. "In nicht wenigen Fällen", so Sausgruber, lehre die Erfahrung, "dass bei Betroffenen die notwendigen Eigenmittel nicht vorhanden sind."
Anträge über Gemeinde stellen
Anträge auf Mittel aus dem Katastrophenfonds sind über die Gemeinden zu stellen. Für die von der Unwetterkatastrophe betroffenen Unternehmen kündigte die Wirtschaftskammer Vorarlberg finanzielle Soforthilfen bis zu 2.500 Euro an. Damit sollen erste dringende Maßnahmen bezahlt werden. Die Unterstützung werde unbürokratisch gewährt, heißt es in einer Aussendung: Ein Anruf bei der zuständigen Fachgruppe oder Sparte genüge im Regelfall. In weiterer Folge will die Wirtschaftskammer mit Unterstützungen bis 10.000 Euro helfen, diese ist an die Einschätzung der Agrarbezirksbehörde gebunden.