Wien - Die Betriebsräte der Medizinischen Universitäten in Wien, Graz und Innsbruck protestieren gemeinsam mit der Hochschullehrergewerkschaft und der Ärztekammer in einem offenen Brief an Bildungsministerin Elisabeth Gehrer gegen die Nichteinhaltung der 2002 geschlossenen Vereinbarung zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz.

Weil das Honorar für Nachtdienste nicht bezahlt werde, schulde der Bund seit 2002 den Ärzten an den drei Standorten in Summe 21 Millionen Euro, sagte Thomas Szekeres, Vorsitzender des Betriebsrats für das wissenschaftliche Personal der Medizin-Uni Wien.

In der 2002 geschlossenen Vereinbarung wurde festgelegt, dass die maximale Tagesarbeitszeit von 13 Stunden für Nachtdienste überschritten werden darf, aber nur unter der Voraussetzung, dass jeder Nachtdienst bezahlt wird. Zudem sollte jeder Mitarbeiter für jeden ersten Nachtdienst pro Monat und die ersten 160 Nachtdienststunden pro Jahr wählen können, ob er sich dafür Ausgleichstage nimmt oder die Stunden auszahlen lässt. Diejenigen, die sich für die Bezahlung der Dienste entschlossen haben, haben aber bis heute noch kein Geld gesehen. Auch die Ausgleichstage konnten viele wegen Personalmangels nicht antreten. Die Betriebsräte verlangen jetzt eine rückwirkende Honorierung. "Schließlich wäre die Nichteinhaltung einer Vereinbarung ein Grund für deren Kündigung, was wir nicht wollten", warnte der Wiener Betriebsratschef Szekeres.

Das Ministerium konterte, die Medizin-Unis selbst hätten die Vereinbarung nicht erfüllt, weil sie notwendige Unterlagen noch immer nicht eingebracht hätten. (APA, vic, DER STANDARD, Print, 25.8.2005)