Auslöser ist ein Bericht der Wiener Stadtzeitung Falter, in dem Auszüge aus den Protokollen einer polizeilichen Telefonüberwachung abgedruckt sind. Die Beamten hörten bei den Gesprächen einer "Begleitagentur" mit ihren teils äußerst prominenten Kunden mit. Deren Wünsche: junge Frauen oder Minderjährige. Ein Mitarbeiter schilderte demnach am Telefon: "Die Anwälte ficken! Die Anwälte und die Staatsanwälte!"
Kurze Haftstrafen
Der Betreiber der Agentur und seine Komplizen wurden im Vorjahr verhaftet und zu kurzen Haftstrafen verurteilt. Die Freier mussten beim Prozess nicht aussagen, was Stadlbauer erzürnt. Im Justizministerium ist man alarmiert. "Wir schauen uns das intern sehr genau an, ob diese Behauptungen verifizierbar sind", erklärt Christoph Pöchinger, Sprecher von Ministerin Gastinger. Sollte tatsächlich ein Ankläger Kunde gewesen sein, habe das für diesen sicher disziplinarrechtliche Konsequenzen.
Strafrechtlich ist der bezahlte Sex für den Kunden aber nur relevant, wenn es sich um eine Minderjährige handelt. Die Vermittler dagegen können wegen Zuhälterei, Menschenhandels und auch Nötigung belangt werden.
Wobei die Exekutive gerade im Zusammenhang mit Escort-Agenturen immer wieder auf Schwierigkeiten stößt. "Ermittlungserfolge funktionieren fast nur über Aussagen der Mädchen", gesteht Ernst Geiger von der Wiener Kriminaldirektion 1 ein. Bei Betreibern von Begleitagenturen "erwischen wir nur die Dummen", nämlich jene, die die Frauen zu stark unter Druck setzen.