Bei Auftreten der Geflügelpest müssen unter amtlicher Aufsicht alle Tiere am Gehöft unverzüglich getötet und eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet werden. Des weiteren müssen alle Kontaktbetriebe ermittelt werden und auch jenes Fleisch beseitigt werden, das von Tieren stammt, die in der Zeit der vermuteten Einschleppung geschlachtet wurden. Der Notfallplan sieht auch vor, die betroffenen Höfe danach zu reinigen und zu desinfizieren.
Ökologie
Auch im Burgenland Notfallplan erarbeitet
Berlakovich: Einsperren von Hühnern nicht erforderlich
Eisenstadt - Der burgenländische Agrarlandesrat Niki
Berlakovich (V) informierte heute, Donnerstag, in einer Aussendung
über die Vorgangsweise bei einem möglichen Auftreten der Vogelgrippe. Auch für
das Burgenland wurde nun ein Einsatzplan ausgearbeitet, der den
genauen Ablauf nach Feststellung eines Seuchenfalles regelt.
Ein Einsperren von Hühnern ist laut Berlakovich jetzt nicht
notwendig: "Wir haben eine weitaus geringere Geflügeldichte als
Länder wie Holland, Deutschland oder Italien. Falls doch ein
positiver Fall eintritt, kann die Ausbreitung einer Epidemie nur
durch rasche Ausmerzung der betroffenen Herde verhindert werden."
Besonders gefährdete Personen, wie Veterinäre oder Personal der
Geflügelbetriebe, können dann auch vorsorglich ärztlich behandelt
werden.
(APA)