Eisenstadt - Der burgenländische Agrarlandesrat Niki Berlakovich (V) informierte heute, Donnerstag, in einer Aussendung über die Vorgangsweise bei einem möglichen Auftreten der Vogelgrippe. Auch für das Burgenland wurde nun ein Einsatzplan ausgearbeitet, der den genauen Ablauf nach Feststellung eines Seuchenfalles regelt.

Bei Auftreten der Geflügelpest müssen unter amtlicher Aufsicht alle Tiere am Gehöft unverzüglich getötet und eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet werden. Des weiteren müssen alle Kontaktbetriebe ermittelt werden und auch jenes Fleisch beseitigt werden, das von Tieren stammt, die in der Zeit der vermuteten Einschleppung geschlachtet wurden. Der Notfallplan sieht auch vor, die betroffenen Höfe danach zu reinigen und zu desinfizieren.

Ein Einsperren von Hühnern ist laut Berlakovich jetzt nicht notwendig: "Wir haben eine weitaus geringere Geflügeldichte als Länder wie Holland, Deutschland oder Italien. Falls doch ein positiver Fall eintritt, kann die Ausbreitung einer Epidemie nur durch rasche Ausmerzung der betroffenen Herde verhindert werden." Besonders gefährdete Personen, wie Veterinäre oder Personal der Geflügelbetriebe, können dann auch vorsorglich ärztlich behandelt werden. (APA)