Eisenstadt - Der burgenländische Agrarlandesrat Niki
Berlakovich (V) informierte heute, Donnerstag, in einer Aussendung
über die Vorgangsweise bei einem möglichen Auftreten der Vogelgrippe. Auch für
das Burgenland wurde nun ein Einsatzplan ausgearbeitet, der den
genauen Ablauf nach Feststellung eines Seuchenfalles regelt.
Bei Auftreten der Geflügelpest müssen unter amtlicher Aufsicht
alle Tiere am Gehöft unverzüglich getötet und eine Schutz- und
Überwachungszone eingerichtet werden. Des weiteren müssen alle
Kontaktbetriebe ermittelt werden und auch jenes Fleisch beseitigt
werden, das von Tieren stammt, die in der Zeit der vermuteten
Einschleppung geschlachtet wurden. Der Notfallplan sieht auch vor,
die betroffenen Höfe danach zu reinigen und zu desinfizieren.
Ein Einsperren von Hühnern ist laut Berlakovich jetzt nicht
notwendig: "Wir haben eine weitaus geringere Geflügeldichte als
Länder wie Holland, Deutschland oder Italien. Falls doch ein
positiver Fall eintritt, kann die Ausbreitung einer Epidemie nur
durch rasche Ausmerzung der betroffenen Herde verhindert werden."
Besonders gefährdete Personen, wie Veterinäre oder Personal der
Geflügelbetriebe, können dann auch vorsorglich ärztlich behandelt
werden.
(APA)