Eine automatische Verleihung der Staatsbürgerschaft ist derzeit nur vorgesehen, wenn entweder die Mutter des Kindes Österreicherin ist, oder wenn die Eltern verheiratet sind und ein Elternteil österreichsicher Staatsbürger ist. Dieses "Blutsrecht" (Stoisits) wollen die Grünen durch das so genannte "Jus Soli" (Bodenrecht) ersetzen, das grundsätzlich davon ausgeht, dass in Österreich geborenen Kinder auch Staatsbürger werden.
Ein Drittel in Österreich geboren
Korun verwies diesbezüglich darauf, dass ein Drittel der Eingebürgerten in Österreich geboren sei. "So lange Österreich nicht aufhört, mit restriktiven Gesetzen Ausländer zu produzieren, wird es mit der Staatsbürgerschaft Probleme geben", meinte Korun. Außerdem sei die Zahl der Einbürgerungen rückläufig. Eine weitere Verschärfung wäre für Korun daher eine "politisch motivierte Wahlkampfaktion". Stoisits betonte, dass Österreich schon jetzt eines der restriktivsten Staatsbürgerschaftsgesetze Europas habe.
Fünf statt zehn Jahre
Die Vorschläge der Grünen: Statt bisher nach zehn Jahren soll künftig schon nach fünf Jahren die Möglichkeit der Einbürgerung bestehen, wie dies etwa in Frankreich, Schweden und Großbritannien der Fall ist. Noch kürzere Fristen gibt es in Belgien und Irland. Außerdem soll ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung schon nach sieben und nicht wie bisher erst nach 15 oder 30 Jahren entstehen. Einmal mehr fordern die Grünen auch die Zulassung von Doppelstaatsbürgerschaften.
Einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung sollen nach den Vorstellungen der Grünen auch Nachkommen von NS-Vertriebenen erhalten. Dies will Stoisits angesichts des heurigen Gedenkjahres in der nächsten Nationalratssitzung per Gesetzesantrag durchsetzen. Sie könne sich nicht vorstellen, dass sich für eine derartige Vorlage keine Parlamentsmehrheit finden werde, meinte die Grüne Justizsprecherin.
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